guten Morgen!
ich bin im 6. Monat schwanger und der Erzeuger des Kindes hat kein Interesse. nun würde ich gerne wissen, was mir und dem Baby an Unterhalt zusteht und ab wann. Wie ist es wenn sich die LebensUmstände ändern (eheähnliche Gemeinschaft mit anderem Partner oder Arbeitsverhältnis)
vielen Dank
Lalelu
von
lalelu 79
am 24.05.2013, 07:24
Antwort auf:
Ab wann steht mir und meinem Kind Unterhalt zu?
Hallo,
Dieser Anspruch der (schwangeren) Mutter eines nichtehelichen Kindes ist geregelt in § 1615L BGB. Demnach hat der Vater der Mutter 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeitraumes entstehen (z.B. Schwangerschaftskleidung).
Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verursachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die oben genannte Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Diese zeitlich weitergehende Unterhaltspflicht beginnt frühestens 4 Monate vor der Geburt und endet 3 Jahre nach der Geburt. Sie kann sich jedoch aus Gründen der Billigkeit (elterliche oder kindbezogene Gründe, z.B. fehlende Betreuungsmöglichkeiten, unzumutbare Doppelbelastung der Mutter bei Kindespflege und Erwerbstätigkeit) durchaus verlängern.
Liebe GRüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2013
Antwort auf:
Ab wann steht mir und meinem Kind Unterhalt zu?
Dem Kind steht ab der Geburt Kindesunterhalt zu, jedoch erst ab dem Zeitpunkt an dem du diesen Unterhalt ausdrücklich, nachweilich und schriftlich von ihm forderst. Die Höhe des Unterhalts hängt vom Einkommen des Kindsvaters ab und deine weiteren Lebensumstände (verheiratet/getrennt/eheähnliche Gemeinschaft/beschäftigt/arbeitslos) spielen keine Rolle.
Wenn der Kindsvater solvent ist, dann steht dir u.U. auch Betreuungsunterhalt zu. Für diesen Fall spielen deine Lebensumstände eine Rolle.
von
Pamo
am 24.05.2013, 09:29