Guten Tag Frau Bader, ich habe ein kompliziertes Problem. Vor der Geburt meines 1. Kindes habe ich 32h gearbeitet. Dieser Arbeitsvertrag blieb während der Elternzeit ungekündigt, wurde aber per Ergänzung auf die Zeit der Elternzeit befristet auf Minijobbasis umgestellt, um zumindest noch etwas dazuverdienen zu können. - Vor Ablauf der Elternzeit bekam ich das 2. Kind, mit Mutterschutz/Elternzeit (3Jahre). Insgesamt war ich fünf Jahre in Elternzeit und befristet auf diese teilweise Minijobber beim gleichen Arbeitgeber. Da die ursprüngliche Arbeit nicht mehr möglich ist, kündigte ich und meldete mich bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur lehnt ALG1 ab, weil ich angeblich nicht Sozialversicherungsprflichtig beschäftigt, sondern nur Minijobber war. Was zählt für den Bezug von ALG1, der sozialversicherungspflichtige Job vor der Elternzeit oder die befristete Veränderung während der Elternzeit? Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe, Sie verstehen meine Umschreibung des Problems. fafine
von fafine am 12.11.2011, 17:40