Hallo,
zu Frage 1:
ich war im jahr 2001 arbeitslos und habe ALG erhalten. Dann wurde ich schwanger und habe weiterhin ALG erhalten. dann bekam ich wegen Probleme in der SS Krankengeld, und im Anschluss danach Mutterschaftsgeld von der KK.Ich bin im Erziehungsurlaub gegangen und bekomme Erziehungsgeld.
Jetzt endet mein Erziehungsgeld im März 2004. Die KK sagt, ich müsste mich dann freiwillig versichern oder mich bei meinem Mann familienversichern, wenn ich mein 3. Erziehungsjahr nehmen will.
Stimmt das??
zu Frage 2.
wenn ich mich wieder arbeitslos melde im März 2004, bin ich ja wieder KK-versichert durch das Arbeitsamt.
Was passiert, wenn ich im Januar oder Februar wieder schwanger werde?
Kann ich mich dann auch wieder arbeitslos melden und ab März ALG empfangen?
bekomme ich dann wieder Krankengeld, wenn die SS so verläuft wie die letzte? und wie sieht es dann mit Mutterschaftsgeld aus?
Für mich alles Existenzfragen. Deshalb bitte ich Sie, sie mir alle und ausführlich zu beantworten.
Vielen Dank.
gruss
sabine
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 15:07
Antwort auf:
ALG- Schwanger-KK?
Hallo,
wenn der Bezugszeitraum (zur Zeit 12 Monate)zu Ende ist und Ihr Mann genug verdient, ist das Arb-Geld abgelaufen und Sie bekommen keine ARb-Hilfe.
Siehe dazu den Rechner bei www.arbeitsamt.de.
Ansonsten müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Betreuung der Kinder).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.12.2003
Antwort auf:
ALG- Schwanger-KK?
Hallo ??
Wenn Du vor der Geburt arbeitslos gewesen bist bist Du aber nicht im Erziehungsurlaub !
Man kann nur in Erziehungsurlaub gehen wenn man vorher gearbeitet hat !
Erziehungsgeld hat nichts mit Erziehungsurlaub zu tun !
Also wenn ich das richtig sehe bist du seit der Geburt des Kindes nicht mehr krankenversichert !
LG Jessy
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 16:31
Antwort auf:
ALG- Schwanger-KK?
Ich meinte seit Ende des Mutterschutzes nicht mehr krankenversichert !
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 18:16
Antwort auf:
ALG- Schwanger-KK?
Hallo,
ich bin krankenversichert. Meine Kinder sind beide über mich versichert. Ich bekomme Erziehungsgeld, und solange ich Erziehungsgeld bekomme, bin ich auch krankenversichert. das hat mir meine KK ja gesagt.
gruss
sabine
Mitglied inaktiv - 29.12.2003, 19:23