Hallo,
Ich habe schon einiges zu diesem Thema gelesen, doch bin ich mir ziemlich unsicher was nun wie berechnet wird. Und da ich das erste Mal beim AA einen Termin habe, möchte ich gut vorbereitet sein. Folgende Sachlage:
Ich habe in der Elternzeit ein Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Ich war 2 Jahre Zuhause und habe auch entsprechend das Elterngeld gesplittet. Davor war ich 20 Jahre ununterbrochen berufstätig.
Wie berechnet sich nun das ALG für mich? Ist das gesplitterte Elterngeld relevant, oder das eigentliche 100% Elterngeld? Oder doch mein Verdienst vor der Elternzeit?
Bitte keine Kommentare betreffend Aufhebung und Arbeitsbereitschaft... :-). Es geht hier lediglich um die Berechnungsgrundlage. Vielen Dank.
Danke für ein Antwort.
Gruß, Kupferfee
von
Kupferfee
am 19.02.2013, 21:18
Antwort auf:
ALG Berechnung nach 2 Jahren Elternzeit/Elterngeld
Hallo,
wenn Sie drei Jahren in EZ waren, bekomemn Sie fiktives ArbGeld 1
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2013
Antwort auf:
ALG Berechnung nach 2 Jahren Elternzeit/Elterngeld
Hallo Frau Bader,
ich würde mich freuen wenn Sie mir hier helfen könnten. Vielen herzlichen Dank.
von
Kupferfee
am 20.02.2013, 13:22
Antwort auf:
ALG Berechnung nach 2 Jahren Elternzeit/Elterngeld
Je nach Ausgestaltung des Aufhebungsvertrages und des Grundes kann erstmal eine Sperre drohen.
Die Berechnung erfolgt abhängig von Ihrer Ausbildung nach fiktiven Sätzen, da Sie zwei Jahre nicht gearbeitet haben.
Die Zahlung erfolgt nur anteilig in dem Umfang, dem sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie sollten also insbesondere eine gesicherte Betreuubg nachweisen können.
von
Lina_100
am 20.02.2013, 18:48
Antwort auf:
ALG Berechnung nach 2 Jahren Elternzeit/Elterngeld
Alles klar. Also erfolgt die Berechnung doch nach fiktiven Sätzen. Rest ist mir bekannt :)
Vielen Dank für die Antwort.
von
Kupferfee
am 20.02.2013, 20:38