Hallo Frau Bader, benötige Ihre Hilfe. Befinde mich seit 5.2. im Mutterschutz. Habe nun meine Gehaltsabrechnung erhalten und bekomme nur Geld für den 1.2. und 2.2. Die KK hat Ihren Anteil von 13,- Euro/Tag bereits bezahlt. Nach RS mit dem AG hieß es: wir zahlen frühestens nach Geburt. Laut Rechtslage heißt es doch, dass einer Schwangeren keine finanziellen Nachteile entstehen dürfen. Was kann/muss ich tun um die Zahlung zu erhalten? Muss ich tatsächlich klagen oder zum Anwalt? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
von Snoopy2611 am 23.02.2018, 13:29