Hallo Frau Bader.... ich war von Feb. 2001 an in einer Klinik hier am Ort beschäftigt mit einer halben Stelle. Im Juni 2001 bin ich schwanger geworden und habe bis zur 19.SSW gearbeitet, danach war ich wegen vorzeitiger Wehen krankgeschrieben bis zu Beginn der Elternzeit. Auf dem Antrag auf Elternzeit war mein Anspruch auf Resturlaub vermerkt. Im 2. Jahr der Elternzeit bin ich noch einmal schwanger geworden und habe im März 2004 mein zweites Kind bekommen - mit dem Einreichen meines Antrags auf Èlternzeit (bis 30.03.2007) hab ich auch gleichzeitig zum Ende der Elternzeit gekündigt - soweit so gut.... dann kam der Antrag auf Elternzeit zurück - unten beim Resturlaub stand "-"... ich habe meinen Personalreferenten angerufen und gefragt, warum der Resturlaub nicht übertragen worden ist, er meinte, das ist nicht nötig, die Elternzeiten wären ja ineinander übergegangen und man würde ja sehen, daß ich zwischendurch den Urlaub nicht nehmen konnte. Ich hab ihn dann gefragt, wann der Urlaub den ausbezahlt wird, weil ich doch im Anschluß an die 2. Elternzeit eh nicht mehr komme. Darauf hin sagt er, daß die Auszahlung des Urlaubes erst erfolgen kann, wenn ich aus der Klinik ausscheide. Nun habe ich am 26.1. schriftlich angefragt, wann denn die Berechnung und Auszahlung meines Resturlaubes kommt. Daraufhin kam nun ein Brief, in dem er schreibt, daß der Resturlaub von vor der 1. nicht auf nach der 2. Elternzeit übertragbar wäre (aber ich war ja dazwischen nicht arbeiten und hätt ihn garnicht nehmen können und die Auszahlung wurde ja aus o.g. Grund verweigert!) Der Resturlaubsanspruch würde am 31.12.2006 verfallen (das hat er mir damals GARNICHT mitgeteilt! ABER - laut Bundeserziehungsgeldgesetz § 17 steht 1. der AG hat dem AN nach Ablauf der EZ den Urlaub zu gewähren (meine EZ sind doch ineinander übergegangen...) 2. wenn der AN nach der Elternzeit ausscheidet, muß der AG den Urlaub ausbezahlen... hätte er mich nicht über diese Frist des AVR informieren müssen? Ist diese überhaupt korrekt so? Warum wurde mir die Auszahlung verweigert, wo doch eh klar war, daß ich gekündigt habe? Ich ärgere mich grad sehr, denn daß ich mit telefoniert hab, könne ich ihm ja garnicht beweisen und daß er mir keine richtige Auskunft gegeben hat, ebenfalls nicht - was mach ich denn jetzt, immerhin ist es ein Anspruch von 20 Urlaubstagen! lg Sanni
Mitglied inaktiv - 31.01.2007, 14:26