Hallo Frau Bader,
leider habe ich unter den bisherigen Antworten zum Thema nicht das Richtige für mich gefunden.
Ich arbeite bei meinem alten AG von zuhause für DM630,-, allerdings als Aushilfe ohne einen schriftlichen Vertrag. Wie sieht der Urlaubsanspruch aus bzw. bekomme ich das in meinem ursprünglichen Tarifvertrag enthaltene Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld?
Goldkind
Mitglied inaktiv - 05.05.2001, 13:51
Antwort auf:
630,-Mark und Urlaub bzw. Weihnachtsgeld etc.
Liebes Goldkind,
1. Auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam.
2. Ihnen stehen mind. 4 Wo/jahr Urlaub zu. Wer z.B. 3 Tage pro Woche arbeitet, bekommt 12 Tage frei.
3. Weihnachtsgeld etc. können Sie verlangen, wenn es vertragl. festgehalten wurde oder tarifl. festgehalten wurde.
Im Prinzip haben Sie alle Rechte wie eine Vollzeitkraft.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2001