630,-Mark und Urlaub bzw. Weihnachtsgeld etc.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 630,-Mark und Urlaub bzw. Weihnachtsgeld etc.

Hallo Frau Bader, leider habe ich unter den bisherigen Antworten zum Thema nicht das Richtige für mich gefunden. Ich arbeite bei meinem alten AG von zuhause für DM630,-, allerdings als Aushilfe ohne einen schriftlichen Vertrag. Wie sieht der Urlaubsanspruch aus bzw. bekomme ich das in meinem ursprünglichen Tarifvertrag enthaltene Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld? Goldkind

Mitglied inaktiv - 05.05.2001, 13:51



Antwort auf: 630,-Mark und Urlaub bzw. Weihnachtsgeld etc.

Liebes Goldkind, 1. Auch ein mündlicher Vertrag ist wirksam. 2. Ihnen stehen mind. 4 Wo/jahr Urlaub zu. Wer z.B. 3 Tage pro Woche arbeitet, bekommt 12 Tage frei. 3. Weihnachtsgeld etc. können Sie verlangen, wenn es vertragl. festgehalten wurde oder tarifl. festgehalten wurde. Im Prinzip haben Sie alle Rechte wie eine Vollzeitkraft. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2001



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