Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, mich würde mal interessieren, ob die Zeit des Mutterschutzes bei der Berechnung von Urlaubstagen und Weihnachtsgeld relevant ist. Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr und werde auch keinen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen. Liebe Grüße Tanja
Mitglied inaktiv
Ja ist sie, ich habe auch "durchgearbeitet" (bis vor Mutterschutz, direkt danach wieder angefangen), also stehen mir: - volles Weihnachtsgeld - volles Urlaubsgeld und - voller Urlaub zur Verfügung. HTH Désirée, deren Firma auch Urlaub abziehen wollte ;-)
Mitglied inaktiv
Hallo Tanja ! Du mußt den Muschutz als eine Art "Krankschreibung" ansehen, d.h., daß Dir hierfür kein Urlaub berechnet werden darf. Bei mir war es so, daß sich der Praxisurlaub ( 4 Wochen )mit dem Beginn des Muschutzes überschnitt. Bis zum Beginn des Muschutzes hatte ich erst 9 Tage Urlaub in diesem Jahr. Nun habe ich den Rest ( 20 Tage ) an den Muschutz rangehängt. Wenn Du also noch Urlaubstage nach hast, kannst Du sie auch noch nehmen. Das Weihnachtsgeld muß anteilig bis zum Ende des Muschutzes berechnet werden, denn während dieser Zeit erhälst Du ja auch weiterhin Gehalt. Solltest Du nach dem Muschutz wieder arbeiten gehen, muß Dir Dein Chef Weihnachtsgeld für anteilig 12 Monate zahlen, sprich wie die Jahre zuvor auch, da Du ja das ganze Jahr über Gehalt beziehst. Ich hab nochmal eine Frage: wie regelst Du das mit dem Stillen, wenn Du wieder arbeiten gehst ? Ich werde Mitte Dez. wieder voll einsteigen, weiß aber noch nicht, wie ich das mit den Stillpausen machen soll ?! Würde mich freuen, wenn Du mich diesbezüglich mal anmailst. Liebe Grüße - Judith
Mitglied inaktiv
Hi Desi ! Ich wollte Dich mal fragen, wie Du das mit dem Stillen machst während der Arbeitszeit. Ich werde Mitte Dezember auch wieder voll anfangen und weiß noch nicht, wie ich das am besten machen soll ?! Muß mich mein Chef denn die erfoderliche Zeit (ich brauche ca. 1 Stunde) freistellen ? Würde mich freuen, wenn Du mich mal anmailst ! Lieben Gruß - Judith
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