Hallo Frau Bader, ich arbeite in einen Minijob. Wenn ich ein Beschäftigungsverbot auf Grund eines Verdachts auf Frühgeburt bekomme, kann dann der Arbeitgeber vollen Lohnausgleich von der Bundesknappschaft erhalten oder wie beim Krankengeld nur 70% ? Danke für Ihre Hilfe Gruss Anja
Mitglied inaktiv - 21.04.2005, 19:35