Hallo Frau Bader,
bis zur Geburt meines Kindes (Dez. 06) habe ich VZ gearbeitet. Gerade habe ich die Verlängerung auf ein drittes Jahr EZ beantragt. Ich würde aber gerne im geringen Rahmen wieder tätig werden (bei mir vor Ort; derzeitiger AG ca. 35 Autominuten entfernt). Hier meine Fragen:
- Muß ich eine Tätigkeit bei einem anderen AG im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung durch meinen AG genehmigen lassen?
- Muß ich eine Honorartätigkeit im Rahmen der sog. "Übungsleiterpauschale" durch meinen AG genehmigen lassen?
Während der Mutterschutzfrist (nach Geburt Jan / Feb 07) ist mir noch Anspruch auf 4 Urlaubstage (Vollzeit) entstanden. Wie werden diese Tage gerechnet, wenn ich nach dem dritten Elternzeitjahr teilzeit wieder einsteige?
Liebe Güße und vielen Dank für Ihre Mühe
Mamalove
Mitglied inaktiv - 22.10.2008, 18:52
Antwort auf:
400 Euro Job während Elternzeit, Urlaubsanspruch bei AZ-Verringerung
Hallo,
1. Jede Tätigkeit muss genehmigt werden!
2. Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft.
Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei.
Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde.
Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das.
Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2008