Hallo Frau Bader, zur Zeit übe ich einen Minijob als Servicekraft aus. Bis 7.11. müßte ich noch arbeiten. Dann beginnt der Mutterschutz. Wenn meine FA mir ein Beschäftigungsverbot erteilen würde, würde ich trotzdem die Einmalzahlung des Mutterschaftsgelds bekommen? Oder würde es mir dann nicht zustehen,wenn ich bis zum 7.11. arbeite? Brauche ja den Nachweis vom Arbeitgeber von meinem Lohn. Es würde mich sehr freuen,wenn sie mir weiterhelfen könnten. Danke im Voraus. LG Sabine
Mitglied inaktiv - 01.09.2009, 15:03