Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer guten halben Stelle tätig. Auf den Rest des 2. Jahres Elternzeit sowie die Elternzeit für das 3. Lebensjahr ist niemand mehr eingegangen. Da wir aktuell von Arbeitsplatzabbau bedroht sind, würde ich nun gern das 3. Jahr Elternzeit nehmen und gleichzeitig befristet für diese Zeit einen Tag pro Woche meine Arbeitszeit reduzieren. Unter welchen Umständen kann mein AG dies ablehnen? Es wird relativ klar sein, dass ich die Elternzeit nur nehmen möchte, um Kündigungsschutz zu erhalten. Theoretisch könnte ich ja eine befristete AZ-Reduzierung beantragen. Aber warum sollte ich den Kündigungsschutz verstreichen lassen, wenn er mir noch zusteht. Benötigt es "dringende betriebliche Gründe", die der EZ entgegen sprechen oder kann der AG gar willkürlich entscheiden?
von Valeskaa am 14.12.2018, 20:29