3. Jahr Elternzeit obwohl bereits in Teilzeit beim AG tätig

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 3. Jahr Elternzeit obwohl bereits in Teilzeit beim AG tätig

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer guten halben Stelle tätig. Auf den Rest des 2. Jahres Elternzeit sowie die Elternzeit für das 3. Lebensjahr ist niemand mehr eingegangen. Da wir aktuell von Arbeitsplatzabbau bedroht sind, würde ich nun gern das 3. Jahr Elternzeit nehmen und gleichzeitig befristet für diese Zeit einen Tag pro Woche meine Arbeitszeit reduzieren. Unter welchen Umständen kann mein AG dies ablehnen? Es wird relativ klar sein, dass ich die Elternzeit nur nehmen möchte, um Kündigungsschutz zu erhalten. Theoretisch könnte ich ja eine befristete AZ-Reduzierung beantragen. Aber warum sollte ich den Kündigungsschutz verstreichen lassen, wenn er mir noch zusteht. Benötigt es "dringende betriebliche Gründe", die der EZ entgegen sprechen oder kann der AG gar willkürlich entscheiden?

von Valeskaa am 14.12.2018, 20:29



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit obwohl bereits in Teilzeit beim AG tätig

Hallo, Frage bitte neu stellen mit der Zusatzinfo, wann in 2015 das Kind geboren ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2018



Antwort auf: 3. Jahr Elternzeit obwohl bereits in Teilzeit beim AG tätig

ähm du hast auf den rest des 2. jahres verzichtet? mist. wann ist dein kind geboren? wen vor dem 1.7.15 ist dieser rest weg, da du bei der alten regelung nur ein jahr über das 3. lebenjahr mit hinausnehmen kannst. du musst also zwei jahre in den ersten 3 lebensjahren verbrauchen. ist es später geboren ist alles noch da..

von mellomania am 14.12.2018, 21:10



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