2 Kinder innerhalb der Elternzeit von Kind 1

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 2 Kinder innerhalb der Elternzeit von Kind 1

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen und Klarheit in meine Situation bringen. Ich befinde mich in Elternzeit (3 Jahre, aktuell noch im 2. EZjahr), sie endet Anfang 2017(Elterngeld auf 1Jahr ausgezahlt bekommen) Ich bin erneut schwanger und unser Baby wird voraussichtlich im Oktober 2016 zur Welt kommen. Ich habe eine unbefristete Arbeitsstelle mit 40 Stunden und habe damals ein Beschäftigungsverbot bekommen. Seit Anfang 2015 arbeite ich bei meiner Arbeitgeberin auf "265€ Basis". Voraussichtlich werde ich ein erneutes Beschäftigungsverbot erhalten. Fragen: - welche Lohnfortzahlung steht mir bei einem Verbot zu? -Macht es Sinn die Elternzeit schon jetzt zu beenden wenn das Beschäftigungsverbot erteilt wird? - oder eine Kündigung des Minijob Vertrages? - welche Handlung wirkt sich am günstigsten auf das MuSchGeld und Elterngeld aus? - hat der minijob Vertrag negative auswirkungen? -Wenn kein Beschäftigungsverbot erteilt wird, wie sollte ich dann am Besten fortfahren? Würde sich eine Teilzeitbeschäftigung auf die Monate vor der Geburt dann am günstigsten auf das Elterngeld auswirken? Bin sehr dankbar für ihre Antworten und hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank für Ihre Mühe. Lieben Gruß, Dc

von De88Li am 04.01.2016, 00:32



Antwort auf: 2 Kinder innerhalb der Elternzeit von Kind 1

Hallo, Sie können die Eltern nicht beenden, um in ein Beschäftigungsverbot zu gehen. Auf der anderen Seite bekommen Sie bei dem Beschäftigungsverbot den Lohn weiter. Nun ist es für Sie doch die günstigste Lösung, die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden und dann das volle Mutterschaftsgeld zu bekommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2016



Antwort auf: 2 Kinder innerhalb der Elternzeit von Kind 1

So ganz verstehe ich nicht. Entweder gibt es ein BV in deinem Job oder nicht. Alles ab dem ersten Geb. wird gewertet als das was es ist für das neue Elterngeld. Also jedes Einkommen zählt. Elternzeit beenden um ein BV abzugeben ist verboten. Dein Ziel sollte es also sein so viel Einkommen wie möglich zu erarbeiten. Wenn es jetzt zu einem BV kommen würde, dann würdest Du das bekommen was Du aucb verdienen würdest ohne BV.

von Sternenschnuppe am 04.01.2016, 08:30



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