Frage: 2 Jahre Elterngeldbezug!

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 10.3.09 geboren. Ich lasse mir das Elterngeld 2 Jahre lang ausbezahlen. Meine ehemalige Chefin bot mir nun einen Minijob (ca. 10 Stunden die Woche) an, den ich aber ablehnte, da ich es mir ausgerechnet hatte. Es lohnt sich tatsächlich nicht, für 7 Euro mehr im Monat arbeiten zu gehen. ( Rechnung: Nettolohn minus Minijoblohn durch 67 Prozent). Oder müsste ich anders rechnen, wenn der Bezugszeitraum 2 Jahre ist? Meine Frage ist jetzt aber, wie das ist wenn das erste Jahr des Elterngeldbezuges vorüber ist!? Kann ich dann einen 400-Euro-Jon ausüben, ohne dass mir etwas abgezogen wird vom 2.Elterngeldjahr?? Oder muß ich sozusagen doch 2 Jahre warten, bis sich das Jobben "lohnt"? Liebe Grüße, Vreni

Mitglied inaktiv - 28.08.2009, 15:32



Antwort auf: 2 Jahre Elterngeldbezug!

Hallo, erst wird dann nur das erste Jahr nagerechnet. Rechnen Sie wegen der Höhe doch mal bei www.bmfsfj.de Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.08.2009



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