1. unterhalt/ 2. neue heirat trotz schulden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: 1. unterhalt/ 2. neue heirat trotz schulden

hallo frau bader. eine freundin von mir ist sehr unglücklich, ich kann ihr leider nicht helfen, weil ich davon keine ahnung habe. sie ist geschieden, hat ein eheliches kind. der mann zahlt unterhalt für sie und dem kind. so, jetzt hat sie mit ihren lebensgefährten ein neues leben gezeugt, das im kommenden sommer zur welt kommt. deswegen wolen sie auch richtig zusammen ziehn. wie sieht das mit dem unterhalt dann aus? fällt dieser komplett weg? und da natürlich auch in ein -2 jahren eine heirat in frage kommt, sie aber nicht heiraten will, aus dem grund weil sie schulden hat und eine insolvenz am laufen hat. wie sieht es da aus? kann sie heiraten ,ohnedas ihr zukunftiger mann die schulden übernehmen muss oder dann auch dafür haftbar gemacht werden kann bzw dann die insolvenz ungültig is. denn sie will erst heiraten, wenn das mit der insolvenz ausgelaufen ist, damit ihr zukünftiger damit nichts zu tun haben muss!!! ich bitte um eine antwort, denn sie ist totunglücklich! vielen dank

Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 16:21



Antwort auf: 1. unterhalt/ 2. neue heirat trotz schulden

Hallo, für die Schulden haftet der Mann nicht. Der Unterhalt für die Mutter (nicht die KInder) fällt bei einer neuen auch nichtehelichen Gemeinschaft weg. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2004



Antwort auf: 1. unterhalt/ 2. neue heirat trotz schulden

Nach dem zusammenziehen mit dem neuen Mann/freund-bekommt Sie kein Unterhalt für Sie aber für Kins muss der vater weiter zahlen.

Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 16:28



Antwort auf: 1. unterhalt/ 2. neue heirat trotz schulden

danke katja, und vielen dank frau bader!! jetz lacht sie wieder. vielleicht macht sie das, was sie mir in der email persönlich geschrieben haben, sie sind sehr nett! liebe grüße mel

Mitglied inaktiv - 05.01.2004, 20:38



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