Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schulden und Unterhalt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schulden und Unterhalt

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Werte Frau Bader, ich möchte mich von dem Vater meines Kindes trennen und habe folgende Fragen: - Werden vom Einkommen des KV auch Schulden (Bafög-Rückzahlung, Finanz. von einer Eigentumswohnung) abgezogen, um das Nettoeinkommen zu errechnen? - Wenn der KV zurzeit zahlungsunfähig ist, d.h. sein Nettoeinkommen unter 1.800 DM liegt, steht mir dann ein Vorschuss vom Jugendamt zu oder ist dies nur der Fall, wenn der KV zahlungsfähig ist, aber nicht zahlt? MfG, Susann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Susann, 1. Ja, wenn die Schulden schon in der Ehe bestanden haben 2. In beiden Fällen haben Sie einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss Gruß, NB


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