Guten Abend, ich habe eine Frage zum Namensrecht, vielleicht können sie mir in dieser Angelegenheit auch behilflich sein.. Ich (Deutsch)bin verheiratet mein Mann ist Spanier (sp.Staatsangehörigkeit) wie sieht es mit dem Nachnamen unseres Babys aus? Bekommt es den Nachnamen von mir und ist automatisch deutsch oder bekommt es den Doppelnamen meines Mannes und ist Spanier??? Wir haben bei der Hochzeit unseren Namen behalten D,H, ich heiße noch Kaltenbach er Domin. Ferrero Ich hatte eigentlich angenommen das das Kind dann Dominguez-Kaltenbach heißt und Deutsch ist.... Vielen Dank vielleicht könen sie ja licht ins dunkel bringen:
Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 21:50