umgangsregelung

 Christiane Schuster Frage an Christiane Schuster Sozialpädagogin

Frage: umgangsregelung

sehr geehrte frau schuster, ich weiss nicht ob sie sich noch an mich erinnern. vor einigen wochen schrieb ich ihnen, dass meine ex-freundin seit kurzem eine neue beziehung eingegangen ist. wir haben gemeinsam eine kleine tochter die vor kurzem 1 jahr alt wurde. bisher konnte ich meine tochter 1 x kurz während der woche und am samstag von 14.00 uhr bis 18.00 uhr sehen. seitdem sie eine neue beziehung hat ist das leider nicht mehr möglich. wir haben uns darauf geeinigt, dass ich meine tochter jeden samstag von 10.00 uhr bis 18.00 uhr sehen kann. dafür während der woche kann ich sie leider nicht mehr besuchen. seitdem es den freund gibt ist die ganze sache für mich schwieriger geworden. vorher war eine übernachtung bei mir ganz ausgeschlossen. jetzt hat mir meine ex-freundin gesagt, dass sie mit einer psychologin gesprochen hat und die information bekommen hat, dass eine übernachtung für unsere kleine maus kein problem darstellt. meine ex-freundin möchte so schnell wie möglich dass wir im mai mit der übernachtung beginnen. es würde aber darauf hinauslaufen, dass ich sie nur noch alle 14 tage von samstag 10.00 uhr bis sonntag abend sehen kann. wenn sie älter ist kann ich sie auch in den ferien mal 1-2 wochen haben. damit bin ich nicht einverstanden. ich möchte meine tochter wöchentlich sehen. ich habe ihr auch angeboten, dass ich sie in der woche zwischendurch auch während der woche am nachmittag abholen kann.ich würde es mir im büro so einteilen. sie sieht das allerdings ganz anders. zum glück habe ich derzeit noch ein sehr positives gesprächsklima. ich habe ihr auch angeboten, dass ich gerne mit ihr gemeinsam eine mediation besuchen möchte. sie ist aber dazu nicht bereit. für sie läuft alles darauf hinaus, dass ich die kleine alle 14 tage haben kann. mehr geht nicht. ich habe mich ihr und unserer tochter immer korrekt verhalten. sie hat mich während der schwangerschaft verlassen, weil sie keine gefühle für mich hatte. wir haben bis ende april eine schriftliche vereinbarung getroffen. ende april sprechen wir über die weitere regelung. bis dahin möchte ich ihr ruhe geben und am liebsten gar nicht mehr darüber sprechen. allerdings möchte ich die situation dazu nutzen um mich auf die nächsten verhandlungen vorzubereiten. finden sie nicht auch, dass die abstände von 14 tage für so ein kleines kind viel zu lange sind? was würden sie an meiner stelle tun. soll ich eine beratungsstelle aufsuchen und mich taktisch auf die nächsten gespräche vorbereiten? sie hat mir heute gesagt, dass sie nach 2 monaten mit ihrem neuen freund zusammenziehen möchte. er wird zu ihr in die wohnung ziehen. er will es nicht, dass ich bei ihnen bin. irgendwie habe ich auch das gefühl, dass sie ihn als person forcieren möchte.ich habe ihr deutlich gesagt, dass ich meine vaterrolle immer voll ausfüllen werde und auch für unsere tochter immer da sein werde. ich habe ihr auch gesagt, dass ich unsere tochter immer klar darüber informieren werde, dass ich ihr papa bin. sie möchte auch ihn zum papa machen. dass unsere tochter ihn mit dem vornamen anspricht ist für sie zu wenig. sollten sie vielleicht auch einmal ein gemeinsames kind haben ist es ja dumm wenn eines papa sagt und unsere tochter spricht ihn mit dem vornamen an. ich sehe das natürlich ganz anders. mensch, was habe ich für probleme. es ist echt nervenzermürbend. wie soll ich vorgehen? mein ziel für die zukunft wäre: ich sehe unsere tochter jedes zweite wochenende von freitag oder samstag an bis sonntag oder montag. in der woche dazwischen möchte ich sie gerne auch einen nachmittag sehen. oder zumindest zwei stunden. an den feiertagen möchte ich eine faire lösung und in den ferien möchte ich im sommer 3 wochen aufgeteilt und im winter 1 woche mit ihr verbringen. sehen sie eine chance dass ich diese lösung bekomme. wahrscheinlich nur über die vernunft meiner ex-partnerin. gesetzlich habe ich für diese regelung wahrscheinlich überhaupt keine chance - oder? ich wäre ihnen für ihren ratschlag sehr dankbar. ich habe jetzt noch 5 monate zeit um mit vernunft mich auf die gespräche ende april vorzubereiten. ich möchte auf jeden fall durch persönliche gespräche es schaffen. allerdings brauche ich einen coach damit ich nicht in die sackgasse laufe. vielen dank liebe grüße wolfgang

Mitglied inaktiv - 03.12.2001, 21:01



Antwort auf: umgangsregelung

Hallo Wolfgang Sie stecken wahrlich in einer recht unbefriedigenden Situation! Welche rechtlichen Chancen Sie haben, sich ein Mitbestimmungsvotum bei der Besuchsregelung zu verschaffen, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Haben Sie sich schon mal bei unserer Rechtsberatung, Nicola Bader erkundigt? Sicherlich können Sie in Ihrer Nähe auch eine Familien- und Eheberatungsstelle ausfindig machen, die Ihnen wenigstens kompetente Adressen zur Verfügung stellen kann, wenn sie nicht sogar selbst für derartige Probleme zuständig ist. Dass der neue Freund Sie nicht gern in der Wohnung sieht, kann ich eigentlich verstehen, wenn ich mich mal in seine Lage versuche hineinzuversetzen.- Dennoch sollte Ihre Tochter ruhig wissen, dass sie einen richtigen Papi und einen "Pflege-Papa" hat, wobei diese Unterscheidung von einem gerade 1jährigen Kind noch überhaupt nicht verstanden werden kann. In diesem Alter ist der 14tägige Abstand zwar relativ lang und die Kleinen vergessen recht schnell-; dennoch sollten Sie mal darüber nachdenken, ob bei einem 2täg. Sehen nicht viel intensiver miteinander umgegangen werden kann als dass jedes Mal von Neuem ein Kennenlernen, eine Gewöhnung an örtliche Gegebenheiten, andere Bezugsperson(en) in Kauf genommen werden, die, kaum dass sie vollzogen wurden auch schon wieder zu Ende sind.- Sobald Ihre Ex-Freundin allerdings ein weiteres Kind bekommt, wird die Lage ungleich schwerer, da Kinder es nur sehr schwer begreifen, wenn Eines zum richtigen Papi darf, während das Andere zu Hause bleiben muß. Auch diese Frage sollten Sie sich durch den Kopf gehen lassen, bevor es zu einer endgültigen Regelung kommt. Für ganz wichtig halte ich es, dass Ihre Tochter weiß, dass Sie ihr Vater sind. Selbst, wenn dann mal vorübergehend nur geringer Kontakt besteht, wird sie den Weg zu Ihnen immer wieder finden, da sie genau merken wird, was Sie für sie empfinden.- Dabei spielt es in 2-3Jahren überhaupt keine Rolle mehr, ob Sie mit Papa, Wolfgang oder wie auch immer angesprochen werden. Wichtig ist doch, dass eine gute freundschaftliche Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Sonnenschein bestehen bleibt. Daran sollten Sie Alles setzen. Es kann ja auch durchaus sein, dass Sie mal eine neue Partnerin kennen- und lieben lernen und auch dann soll sich Ihre Tochter wohl bei Ihnen fühlen.- Nachdenkliche Grüße und: bis bald?

von Christiane Schuster am 04.12.2001



Antwort auf: umgangsregelung

Hallo Wolfgang Fragen Sie doch auch mal im "Papa-Forum" andere Väter in ähnlicher Situation. Vielleicht hat schon Jemand diese Erfahrungen ebenfalls mitmachen müssen und entsprechende "Kämpfe" ausfechten müssen. Liebe Grüße

von Christiane Schuster am 05.12.2001