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Übernahme bei der Leihfirma

Thema: Übernahme bei der Leihfirma

Hallo zusammen, bin über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Die Firma in der ich eingesetzt bin hat mir nun eine Übernahme mit einem befristeten Arbeitsvertrag Angeboten. (Ich weiß der Vertrag würde einfach auslaufen während der Elternzeit) Nun bin ich aber bereits schwanger (6 SSW). Die Vertragsunterzeichnung wäre Mitte Juni und der Vertrag würde zum 1.8.2017 in Kraft treten. Bis dahin arbeite ich noch für die Zeitarbeitsfirma. Meine Frage ist nun wenn ich den Vertrag zur Übernahme unterschreibe und nach der 12. SSW (die vor dem 1.8.2017 zu ende ist) von meiner Schwangerschaft erzähle. mich mein "neuer" AG kündigen kann, da ich ja noch nicht offiziell angefangen habe für die Firma fest zu arbeiten und noch über die Zeitarbeit dort eingestellt bin. Ich hoffe man versteht ungefähr was ich meine :)

von MillaDO am 30.05.2017, 13:08



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Nein kann er nicht. Du bist auch nicht verpflichtet wahrheitsgemäß oder überhaupt auf die Frage zu antworten - weil die frage nach einer Schwangerschaft nicht kommen darf. Problematisch kann es in wenigen Fällen werden, wenn von Anfang an klar ist das du den Vertrag nicht antreten kannst weil eben ein Beschäftigungsverbot 1000000% sicher wäre. Aber das ist eh nach der anstehenden Gesetzesänderung nicht mehr so einfach gegeben, also kannst du ohne Konsequenzen unterschreiben. Allerdings, das Mutterschutzgesetz gilt für dich dann natürlich auch erst ab dem Zeitpunkt wo dein AG von der Schwangerschaft Kenntnis hat - bis dahin musst du so arbeiten wie jede andere Unschwangere auch. da der AG auch vom Vertrag zurücktreten kann solange nichts von euch BEIDEN unterschrieben ist, würde ich auch tunlichst jede Andeutung vermeiden die in Richtung Schwangerschaft geht. Ach ja, Probezeit wäre auch egal, die gilt in dem Falle dann als bestanden, heißt auch in der Probezeit kann man dich dann nicht kündigen.

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 17:51



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Echt jetzt mit der Probezeit? Nur nochmal zum Verständnis für mich: wenn eine MA anfängt zu arbeiten und ne Probezeit von drei Monaten hat UND dann nach ner Woche sagt, sie sei schwanger, die Probezeit direkt wegfällt? Also tritt sofort eine Art Schutz der werdenden Mutter ein? Oder hab ich jetzt was falsch verstanden und mein Glas Wein ist mir zu Kopf gestiegen? Weil ein befristeter Vertag ja auch auslaufen darf trotz Schwangerschaft.

von DanniL am 30.05.2017, 21:06



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Der befristete Vertrag läuft aus, da wird ja nix gekündigt. In der Probezeit kündigen darf der AG aber nicht während einer Schwangerschaft. Ich würde nix sagen, bis der Vertrag unterschrieben ist, wenn du ihn willst. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 22:31



Antwort auf Beitrag von DanniL

In der Probezeit kündigen geht nicht wenn schwanger - egal ob befristet oder nicht befristet. Die Probezeit gilt damit als bestanden. Was sein KANN !!, ist das der AG sagt er will die Probezeit dann nach der EZ haben, weil die Angestellte zB direkt ins BV geht. ist aber die absolute Ausnahme. Da ein befristeter Vertrag nicht gekündigt werden muss, läuft der einfach aus. Schwangerschaft ist dabei völlig egal. Die KANN !!! nur dann eine Rolle spielen wenn die Schwangere nachweisen kann das sie ohne die Schwangerschaft eine Verlängerung bekommen hätte oder gar sogar eine Festeinstellung. das ist aber extrem schwer. So oder so, will ein Arbeitgeber einer Schwangeren kündigen, dann ist das nahezu unmöglich. Selbst wie gesagt in der Probezeit und selbst ohne das diese einen Tag gearbeitet hat. Mögliche Gründe wären eigentlich nur selbstverschuldete Kündigung, zB wegen Arbeitsverweigerung (wobei das IMO sogar erst abgemahnt werden muss) oder Diebstahl. Andere Option, die Firma schließt, dann bedarf es aber das OK des Amtes.

Mitglied inaktiv - 30.05.2017, 22:47



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Danke Dir. Wieder was gelernt.

von DanniL am 31.05.2017, 09:34



Antwort auf Beitrag von MillaDO

Ich danke euch schon mal für die hilfreichen Antworten. Dann bin ich ja erstmal beruhigt das mir nix passieren kann. Was mir jetzt noch im KOpf rumschwirrt: Wenn der Vertrag ausläuft und ich sozusagen Arbeitslos bin in der Elternzeit wie wirkt sich das dann auf das Elterngeld aus? Ich weiß das ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend Melden muss. Bekomme ich dann ALG1?

von MillaDO am 31.05.2017, 07:23



Antwort auf Beitrag von MillaDO

Du bekommst EG so lange du beantragst und bist in der Zeit auch Krankenversichert. Ohne EG musst du dann deine KK selbst zahlen oder in die Familienversicherung. ALG bekommst du nur, wenn du auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, sprich das Kind betreut ist. Ansonsten muss der KV für den Unterhalt sorgen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 31.05.2017, 23:28