Baby und Job

Forum Baby und Job

TZ in EZ vom AG abgelehnt. Jetzt schwanger?

Thema: TZ in EZ vom AG abgelehnt. Jetzt schwanger?

Meine Schwester hat im Juli 17 ihr 1.Kind bekommen. 2 Jahre EZ beantragt mit EGplus und Option ab August 19 TZ in EZ. Wunderbare Stelle in Aussicht gehabt beim alten AG, 20h verteilt auf 3 Tage (1×10h, 2x5h). Betreuung des Kindes per Oma, Tante, Papa abgesichert (weil kein Krippenplatz bekommen). AG gab ihr die Stelle aber nicht und behauptete ihr keine andere anbieten zu können, die TZ möglich wäre, nur VZ oder ihre alte Stelle (35h). Jetzt ist meine Schwester wieder schwanger. ET Febr. 19. Vom 13.-17.Monat vom 1.Kind läuft jetzt alles in die Berechnung des neuen EG als 0€ Runde ein. 18.-19.Monat ist Mutterschutz. Wenn es die Möglichkeit gegeben hätte hätte sie jetzt TZ gearbeitet und das wäre für die Monate angerechnet worden. Zu 90% hätte sie ein BV bekommen (aufgrund hoher Infektionsgefahr. Ich schreibe bewusst nur 90%. Denn das verriegelte Büro, ohne Kontakt zur Außenwelt, wäre sicher gewesen.) Kann sie da jetzt im Nachhinein noch was geltend machen? Schließlich rechnet es sich negativ auf ihr neues EG aus. Zudem bekommt sie bis zum 2.Geburtstag vom 1.Kind noch EGplus. Wenn sie die EZ des Kindes vorzeitig beendet (was sie auf jeden Fall zum Beginn des Mutterschutzes 2.Kind machen wird) - wie verbleibt es dann mit dem restlichen EG? (Immerhin noch 6-7 Monate). Meine Schwester hatte nicht geplant so schnell wieder schwanger zu werden (u.a aufgrund der schweren Komplikationen bei der Geburt vom 1.Kind). Sie wollte wieder arbeiten gehen, was zur Familienkasse dazu tun. Die Familie saniert gerade ein Haus, wohnen da in 2ZKB schon drin um Kosten zu sparen. Meine Schwester hatte inzwischen eine andere Stelle TZ in EZ von Okt. 18-Juli 19. 8h nachmittags. Vertrag sollte Anfang August unterschrieben werden, da war sie bereits im 4.Monat schwanger und wollte den AG nicht täuschen. Und somit kam es dann nicht mehr dazu. Was würdet ihr machen? Hat sie einfach Pech gehabt? Was steht der Familie noch zu?

von Ani123 am 18.08.2018, 03:53



Antwort auf Beitrag von Ani123

Sie kann sich das verbleibende EG von Kind 1 vor Beginn des neuen MS auszahlen lassen, dann wird das zumindest nicht verrechnet. BV bekommt sie ohne TZ nicht. Ehrenwert, dass sie der TZ vor Antritt Bescheid gesagt hat, aber "dumm". Da hätte sie ggf Einkommen bekommen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 18.08.2018, 15:40



Antwort auf Beitrag von Ani123

Sie muss sich vom AG nicht so abspeisen lassen. Wenn der mehr wie 15 Mitarbeiter hat, muss er TZ anbieten oder es sehr genau begründen warum das nicht möglich ist. Diese Begründung dann schriftlich und mit dieser geht sie zum Arbeitsamt und kann sich dann wenigstens anteilig ALG1 beziehen und sich für die EZ einen anderen AG suchen. Sie soll extra dem Amt sagen das sie wirklich sucht. Der AG kann dem nur schwer widersprechen, da er ja keine TZ-Stelle hat die sie in der EZ ausüben kann. Sie soll auf keinen Fall bei dem AG kündigen, es geht nur darum das sie innerhalb der EZ wo in TZ arbeiten kann. Blöd ist halt das das ALG1 nicht auf das EG angerechnet wird, aber sie hat wenigstens ein paar € Einkommen was den Verlust dann etwas minimiert. Zudem, mitunter fragt das Arbeitsamt beim AG nach weshalb und warum und nicht selten ist es schon so das die Ag vorher schon einlenken. es ist nämlich leichter mündlich gesagt das man nichts hat, wie das man das schriftlich gegenüber dem AA äußern muss Von der Schwangerschaft würde ich nur was sagen wenn sie wirklich muss. Müsste ja noch in den ersten 12 Wochen sein, oder? BV ist eh fragwürdig, kann sich niemand mehr drauf verlassen. Für das neue EG werden bei ihr nicht 12 Monate ausgeklammert sondern 14 wenn sie EG Plus gewählt hat. Sie hat also 2 Nullrunden weniger. Sie sollte es sich nach dem 14ten Monat auch auszahlen lassen, bringt ihr dann keinen Mehrwert mehr. Zum neuen Mutterschutz unbedingt die laufende EZ beenden, dann muss der AG auch seinen Anteil zahlen. EG darf sie dann keines mehr bekommen, auch deshalb vorher auszahlen lassen sonst ist es futsch. Zudem bekommt sie den Geschwisterbonus oben drauf, dann wird es evtl nicht viel weniger EG.

von Felica am 18.08.2018, 21:19



Antwort auf Beitrag von Felica

TZ in EZ ist Arbeitgeberkulanz und muss überhaupt nix! Alles was Du beschrieben hast, greift erst NACH der Elternzeit beim regulären Wiedereinstieg. Da hat man ein Recht auf Teilzeit, wenn der AG mehr als 15 Angestellte hat. Sollte TZ nicht möglich sein, muss das genau begründet werden. Anspruch auf ALG 1 hat man erst OHNE JOB, nicht, wenn man nur in Elternzeit ist. Ich fürchte, Deine Schwester hätte verhüten sollen, wenn sie nicht gleich wieder schwanger werden wollte.

von kirshinka am 29.08.2018, 11:31