Hallo Zusammen, könnt ihr mir auf die Sprünge helfen, wie es rententechnisch aussieht mit dem dritten Jahr Elternzeit? Wenn ich ab Geburt drei Jahre nehme, werde ich ja für die Rente in diesen drei Jahren wie eine Vollzeitkraft behandelt. Gilt dies auch, wenn ich das dritte Jahr im Anschluss an eine mehrjährige Teilzeitverwendung beantrage? Oder sammele ich in diesem Jahr dann nur die Rentenpunkte, die ich auch als TZ-Kraft gesammelt hätte und stelle mich damit schlechter? Viele Grüsse und danke für Antworten, Vanessa