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Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Thema: Berechnung Urlaubsanspruch bei 4 Tage Woche

Wie viele Tage Urlaub hat man Anspruch wenn man seine Arbeitszeit auf 4 Tage in der Woche verteilt statt auf 5? Normalerweise sind es 30 Tage Urlaub im Jahr. Hat man dann trotzdem 30 Tage Urlaub im Jahr oder weniger weil man ja nur vier Tage in der Woche arbeitet (jeder Urlaubstag also mehr Stunden hat als bei Beschäftigten mit 5 Tage Woche bei gleicher Arbeitszeit)? Jeckyll

Mitglied inaktiv - 18.11.2018, 16:01



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30 geteilt durch 5 mal 4 =24 Dunhast in jedem Fall 6 Wochen frei, bei einer 4 - Tagewoche dann 24 Tagd im Jahr.

von KKM am 18.11.2018, 17:29



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Danke

Mitglied inaktiv - 18.11.2018, 19:20



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Hallo, bei uns hat man die gleiche Anzahl an Urlaubstagen. Nur zählt ein Tag dann nur xProzent,! Lg

von rabe71 am 19.11.2018, 06:36



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Ich arbeite auch 4 Tage/Woche und habe 24 Urlaub. Bei einer 3 Tage/Woche hatte ich 18 Tage Urlaub. LG

von Lewanna am 19.11.2018, 17:39



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24 Tage, damit kommst du auch auf 6 Wochen Urlaub (so wie es der Vollzeitmitarbeiter mit 30 Tagen)

von dee1972 am 19.11.2018, 22:39



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Wir wird Urlaub bei Euch denn abgerechnet? Wenn er tageweise gerechnet wird, dann bin ich auch bei 24 Tagen. Bei uns wird Urlaub Stundenweise gerechnet. D.h. ich habe bei einer 30h Woche auch 30 Tage á 6h (entspr. 22,5 8h-Tagen). Bei 32h Woche wären das also 30 Tage á 6,4h => 25,6 8h-Tage. Wie ich meine 30h verteile ist im Grunde genommen mein Bier, bzw. Abstimmungssache mit dem Vorgesetzten. Ich muss dann halt entsprechend pro Tag Stunden Urlaub nehmen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.11.2018, 08:42



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Hallo an meiner ehem. Arbeitsstelle war es so, dass die TZler dann auch "stechen" mussten u. die Wochenarbeitszeit war xy h. Jeder Tag wurde umgerechnet die Arbeitszeit (also z. B. bei 20 Wochenstd. egal wie die verteilt waren war jeder Arbeitstag dann 4 h, arbeitete man in einer Woche dann 2 Tage u. in der nächsten 3 Tage mit je 8 h war das egal, im Mittel hats ja gepasst. Dann hatten sie auch 30 Tage Urlaub, da man ja wenn man nicht Wochenweise sondern auch mal nur 1 Tag Urlaub nimmt den Betrieb sozusagen "Beschissen" hätte. Gezählt wurde ja jeder Tag..... Aber das macht jeder Betrieb anders, ich fand die Regelung eig. genau richtig...... von daher nachfragen, auch wie das dann ist wenn du z.B. nicht 1 Woche sondern nur 1-2 Tage mal nimmst. viele Grüße

von RR am 30.11.2018, 09:51