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AV läuft während Elternzeit aus - Meldung beim JC?

Thema: AV läuft während Elternzeit aus - Meldung beim JC?

Hallo folgende Situation: Ich habe einen 5 Monate alten Sohn & befinde mich momentan in Elternzeit. Mein AV läuft zum 01.03.18 aus, somit endet auch meine EZ. Ich bekomme bis 10.09.18 Elterngeld. Mein Mann arbeitet ganz normal Vollzeit. Ich würde gerne noch mindestens 2 Jahre zu Hause bleiben & mich um Kind & Haushalt kümmern Nun meine Frage: Bin ich verpflichtet mich beim Jobcenter als arbeitslos zu melden? Wenn ja, wann muss ich das tun? Nach Ablauf des AV oder der Elterngeldzahlung? Und ist es nicht so, dass ich dann dem AM zur Verfügung stehen muss? Hätte ich überhaupt Anspruch auf Leistungen, da ja mein Mann arbeitet & uns sogesehen unterhält? Würde mich über Antworten sehr freuen. Vielen Dan im Voraus! LG

von Annschie am 04.02.2018, 12:37



Antwort auf Beitrag von Annschie

Anspruch auf ALG1 hättest du wenn du die entsprechenden Voraussetzungen wie Anwartschaft usw erfüllst - UND !!! was weit wichtiger ist, wenn du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. falls das für dich eh ohne Relevanz ist, weil du lieber daheim bleiben willst, dann bist du einfach Hausfrau. Zwingen kann man dich nicht zu arbeiten - solange du eben vom Staat keine Leistung haben willst. Was ihr aber klären solltet wäre die Krankenversicherung. Spätestens wenn das EG ausläuft braucht ihr da eine Lösung. Wenn dein mann Pflichtmitglied in der gesetzlichen ist, kein Ding, dann gehst du zu ihm in die Familienversicherung. Falls nicht, dann müsst ihr weiterschauen und du dich notfalls selbst versichern.

Mitglied inaktiv - 04.02.2018, 16:41



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Danke für die Antwort! Ich würde dann in die Familienversicherung meines Ehemannes übergehen. Der ist nämlich gesetzlich pflichtversichert. Anwartschaft wäre erfüllt, aber dann muss ich ja dem JC bzw. dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ich Leistungen beziehen möchte?! Also muss ich mich nicht zwingend arbeitslos melden, wenn ich gar keine Leistungen möchte? Ich frage das überwiegend wegen der Rente, damit ich praktisch keine Lücke im Lebenslauf habe. Wobei ich denke, dass man dies als Erziehungszeiten anrechnen kann?!

von Annschie am 04.02.2018, 18:10



Antwort auf Beitrag von Annschie

Frag mal bei der Rentenversicherung nach, aber ich meine es werden so oder so 3 Jahre angerechnet. Du könntest halt nur ein Problem evtl wegen ALG1 bekommen wenn du dann doch irgendwann das nutzen willst wenn euer Kind 2-3 Jahre alt ist, also auch da nachfragen werden der Anwartschaften. Und ja, wie gesagt um Leistungen zu beziehen müsstest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Mitglied inaktiv - 04.02.2018, 20:39



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Alles klar! Vielen lieben Dank! LG

von Annschie am 04.02.2018, 20:44



Antwort auf Beitrag von Annschie

Du musst dich vor Ende deines Vertrages beim Arbeitsamt melden. Am besten telefonisch, da gibt es so eine 0800er Nummer.. dort kannst du auch gleich erklären dass du noch in EZ bist. Die brauchen aber die Meldung aus Versicherungsgründen. Die Dame an der Strippe erklärte mir das so, dass sie mich arbeitsuchend meldet und gleich wieder "auf Eis legt" da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Bevor die EZ dann abläuft müsste ich mich beim Arbeitsamt persönlich melden, wenn ich dann ALG1 im Anschluss möchte. Spätestens einen Tag vorher.

von Orangenkern am 08.02.2018, 06:52