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AG verweigert BV

Thema: AG verweigert BV

Hallo ihr Lieben, Ich bin in der 7. Woche und arbeite im Handwerk in einer Werkstatt mit vielen Holz- und Kunststoffstäuben, wir lackieren und pattexen und schmieren mit Chemikalien wie Nitroverdünnung und Chloroform rum. Laut MuSchG und MuSchArbV darf ich dort offiziell nicht arbeiten, aber mein Chef sieht das nicht ein. Er verlangt nach einem ärztlichen Attest und meine FÄ sagt, dass es Aufgabe des AG ist ein BV auszusprechen. Einen Betriebsarzt haben wir nicht, wir sind nur 16 Leute (mit Chef). Was mache ich denn jetzt, ich kann doch nicht meinem kleinen Dops in Chloroformdunst hüllen!? Am Freitag habe ich ein weiteres Gespräch mit meinem Chef, wo er erwartet, dass ich einsehe, dass ich wieder arbeiten muss, schließlich braucht er mich ja (ich bin bis morgen einschl. noch krankgeschrieben). Ich hoffe mir kann jemand einen Tipp geben was ich tun kann. Liebe Grüße Larae

von Larae am 01.11.2017, 13:39



Antwort auf Beitrag von Larae

Dein Arbeitgeber hat sich an Gesetze zu halten - wenn er dir keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann den du in der ss gefahrlos ausüben kannst muss er dich ins bv schicken. Wenn ein Gespräch mit deinem Chef nichts bringt würde mir nur ein Anwalt einfallen der sich mit Arbeitsrecht auskennt. Ich kann deinen Chef verstehen das er sich braucht aber nicht umsonst gibt es ein Mutterschutzgesetz! Lg

von Sterntaler-2016 am 01.11.2017, 15:28



Antwort auf Beitrag von Larae

Hallo, Bitte Deinen Arzt, mit dem AG zu telefonieren. Frag am besten mal im Expertenforum nach, aber ich habe im Kopf, dass ein BV vom AG für diesen finanziell vorteilhafter ist als eine Krankschreibung vom Arzt, finanziell gesehen. Er kann sich das Geld dann in der Regel von den Krankenkassen zurückholen, nennt sich U2-Verfahren oder so. Ich bin da nicht firm drin und habe gerade keine Zeit zu recherchieren, aber das ist vielleicht ein Anhaltspunkt für Dich. Ich hoffe dass das stimmt, sonst weiß es vielleicht jemand anderes hier. Ansonsten Anwalt und bis dahin Krankschreibung. Es wäre aber besser für Deine Zukunft im Unternehmen, wenn es auch so klappt.

von LanaMama am 01.11.2017, 15:41



Antwort auf Beitrag von Larae

Du brauchst keinen Anwalt. Es gibt eine Behörde, hieß früher "Gewerbeaufsichtsamt", jetzt (zumindest in NRW) "Staatliches Amt für Arbeitsschutz". Die sind für die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften zuständig, auch bei Schwangeren. Was dein AG natürlich verlangen kann, ist ein Attest über die bestehende Schwangerschaft. Ich meine allerdings sogar, dass sich in deinem Fall das Beschäftigungsverbot unmittelbar aus dem MuSchG ergibt. Musst du mal nachlesen ....

von Julie am 01.11.2017, 16:03



Antwort auf Beitrag von Larae

Hallo, du kannst dich an die zuständige Aufsichtsbehörde für das Muterschutzgesetz wenden (Adressen findet man im Internet, die ist je nach Wohnort woanders angesiedelt). Die Behörde überprüft dann, ob dein Arbeitsplatz den Vorgaben entspricht und kann dir helfen, deine Rechte gegenüber deinem Arbeitgeber durchzusetzen.

Mitglied inaktiv - 01.11.2017, 16:04



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Ich bin euch wirklich dankbar für eure schnelle Hilfe! Ich hatte auch schon nach einem zuständigem Amt für die Einhaltung des MuSchG gesucht, aber mit den richtigen Stichwörtern habe ich es jetzt gefunden (Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi)) vielen Dank Julie Zu Freitag finde ich noch mal raus, ob es stimmt, dass, wie LanaMama saget, es für meinen Chef finanziell klüger ist wenn er mir das BV ausstellt, dann kann ich noch mal versuchen ihn damit zu locken. Man, ich kann diesen Stress grade zwischen dem ganzen Schlafen und Porzellanschüsselkuscheln gar nicht gebrauchen, wir haben uns doch so gefreut, dass es geklappt hat mit dem Schwangerwerden

von Larae am 01.11.2017, 16:59



Antwort auf Beitrag von Larae

Es ist egal, von wem das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird (Arzt oder Arbeitgeber). Wichtig für die Erstattung nach dem U-2-Verfahren ist, dass es ein Beschäftigungsverbot gibt (und keine Krankschreibung). Du (oder dein Arbeitgeber) findest viele Informationen unter www.bkk-aag.de. Im übrigen handelt dein Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er gegen Paragraph 4 MuSchG verstößt. Darin sind Beschäftigungsverbote geregelt.

von Julie am 01.11.2017, 17:38



Antwort auf Beitrag von Larae

Hey, Ich bin Arbeitgeber und hatte vor einem Jahr lange rumtelefonieren müssen,weil ich einen BV aussprechen wollte.wir haben "nur einen Restaurant " und trotzdem gibt da Vorschriften. ZB dürfen die Schwangeren nichts schweres heben (Getranke Kasten), viele Treppen laufen, ab 20 Uhr arbeiten. Ich habe selber zu Landkreis angerufen und mit dem Zuständigen Beamter gesprochen. Er hatte mir gesagt,dass ich musste die schwange Bedienung Normalerweise bei denen melden und Glück habe,dass Sie keine Beschwerde eingereicht hat,sonst hätte ich ziemlich Problemen bekommen. Unsere Steuerberater hatte mir ganze Zeit falsches Info gegeben hat. Das stimmt,dass es den AG nichts kostet,bekommt es von der Kk. Viel Erfolg

von Kacenice am 01.11.2017, 20:59



Antwort auf Beitrag von Larae

nein es ist nicht egal wer das ausspricht, da es der arzt nicht DARF. es handelt sich nicht um SCHWANGERSCHAFTSBEDINGTE beschwerden, die ein ärztliches BV nach § abs1 MuschG rechtfertigen, sondern es handelt sich um die bedingungen am arbeitsplatz, die der arzt nicht kennt und auch nicht beeinflussen kann. nur der AG kann das, in dem er einen andren, gefährdungsfreien arbeitsplatz zur verfügung stellt. im büro z.b.. wenn er das nicht kann, MUSS ER das BV aussprechen, ob er will oder nicht. das geld bekommt er von der KK zurück. er kann aber nicht einfach nix machen. daher ans Aufsichtsamt wenden, wenn er kein BV ausspricht oder einen andren arbeitsplatz zuweist. wenn er einen andren hat, muss sie ihn annehmen. sie kann nicht sagen, nö, mach ich nicht, ablage ode was auch immer. das ist das recht des AG.

von mellomania am 02.11.2017, 20:30



Antwort auf Beitrag von mellomania

Für das Umlageverfahren U 2 ist es egal, ob es ein BV des Arztes oder des Arbeitgebers ist. Es darf nur keine Krankschreibung sein, dann gibt es keine Erstattung. Nichts anderes wollte ich sagen und dachte auch, dass ich mich klar genug ausgedrückt habe.

von Julie am 02.11.2017, 21:41



Antwort auf Beitrag von Julie

dann hatte ich das leider falsch verstanden, tut mir leid julie :-) hatte nicht rausgelesen, dass es um die umlage geht. danke dir für die info

von mellomania am 02.11.2017, 21:49



Antwort auf Beitrag von Larae

Möglicherweise habe ich meinem Chef etwas gedroht mit den nächsten Schritten die ich mich gezwungen sehe zu gehen, wenn er mir kein BV ausstellt, auf jeden Fall hat er sich "erweichen lassen" und hat mich endlich nach Hause geschickt. Vielen Dank für eure Hilfe! Lieben Gruß Larae

von Larae am 07.11.2017, 13:41



Antwort auf Beitrag von Larae

Also wer sowas noch weiß ist eigentlich deine Krankenkasse dein Arbeitgeber muss bei Bekanntwerden der SS den Arbeitsplatz auf Tauglichkeit nach Mutterschutzrichtlienen untersuchen lassen damit er dich überhaupt weiterbeschäftigen darf verstößt er dagegen macht er sich strafbar da er das leben deines ungeborenen Kindes und deines gefährdet. Wieviel Frauen seit Ihr im Betrieb ? Wenn Ihr regelmäßig mehr wie 3 Frauen seit muss das Mutterschutzgesetz aushängen.

von QueenMum am 10.11.2017, 12:55