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Wie berechnet sich "zu versteuerndes Einkommen"?

Wie berechnet sich "zu versteuerndes Einkommen"?

Tarullah

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Hallo, kann mir jemand die obige Frage beantworten? Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn? Google sagt "wird individuell vom Finanzamt berechnet".. das hilft mir aber nicht viel, da ich für das betreffende Jahr keine Steuererklärung abgegeben habe (musste ich nicht). Danke! T


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Tarullah

Grob gesagt gehe davon die Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Freibeträge ab Mein Mann hat brutto mehr als 50k und durch Abzüge bleiben 35 k ungefähr übrig


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Tarullah

Welches Einkommen hast du denn ? In der Regel ist es zum Beispiel - die Jahresbescheinigung vom Arbeitgeber - die Dezember Abrechnung sollte (wenn nur ein AG) auch eine Gesamtsumme aufzeigen Wofür brauchst du die Angabe?


Tarullah

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Hallo, wir haben nur Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit. Auf den Abrechnungen steht leider nur der Bruttolohn, nicht das zvE. Es geht um die Einkommensgrenze fürs Elterngeld. Viele Grüße T.


Methos

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Antwort auf Beitrag von Tarullah

Wie wird das zu versteuernde Einkommen berechnet? Das zu versteuernde Einkommen wird durch das Finanzamt ermittelt. Sie finden den Betrag in Ihrem Steuerbescheid. Bei der Berechnung werden vom Gesamtbetrag der Einkünfte (z. B. aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, Mieteinnahmen etc.) Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, individuelle Freibeträge und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung eventueller Kinderfreibeträge findet sich im Steuerbescheid in der Regel unter „Berechnung des Solidaritätszuschlags“ oder „Berechnung der Kirchensteuer“. Das unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ angegebene zu versteuernde Einkommen berücksichtigt die Kinderfreibeträge nicht zwingend. Weitere Informationen zur Berechnung finden Sie in der Informationsbroschüre Einkommen- und Lohnsteuer des Bundesministeriums für Finanzen.


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Tarullah

Installiere dir doch Elster, da kannst du alles eingeben. Und ganz ehrlich, wenn ihr an die EG- Grenze kommt, dann sollte wohl auch StB drin sein , der euch das einmal rechnet.