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Steuerklasse 4/4 oder 3/5 in elternzeit?

Steuerklasse 4/4 oder 3/5 in elternzeit?

monalisa141

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Hallo, ich bin aktuell schwanger mit meinem zweiten Kind und werde Ende des Jahres in den Mutterschutz/elternzeit wechseln. Wahrscheinlich arbeite ich dann 2 Jahre nicht und beziehe ein Jahr Elterngeld. Aktuell haben wir die StKl 4/4. Lohnt sich ein wechsel in die 3/5? Ich verdiene ja dann quasi nichts mehr. D.h. Netto hätten wir vom höheren Verdienst meines Mannes deutlich mehr. Allerdings müssten wir bei der Steuererklärung einiges nach zahlen oder? Aktuell bekommen wir meist eher gut was zurück. Wie macht ihr das? LG:)


Ellert

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Antwort auf Beitrag von monalisa141

huhu aus dem Bauch raus würde ich es nicht ändern lassen wenn ich nicht absolut sicher wäre dass ich nicht zurückzahlen muss - ich bin der Typ der am Ende lieber was rausbekommt. Bedenke "Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, Sie müssen also keine Steuern dafür zahlen. Allerdings unterliegt das Elterngeld dem sogenannten "Progressionsvorbehalt". Das heißt: Das Elterngeld wird berücksichtigt, wenn Ihr Steuersatz berechnet wird. Das kann dazu führen, dass Sie einen höheren Steuersatz bekommen."