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Krankenkasse will nachträglich Geld für die elternzeit

Krankenkasse will nachträglich Geld für die elternzeit

Melli281

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Hallo! Ich habe am 29.7.19 meinen Sohn bekommen und bin dann für 3 Jahre in elternzeit, was auch schriftlich von meinem Arbeitgeber bestätigt wurde. Elterngeld habe ich für 2 Jahre bekommen, also bis 28.5.21. Am 1.10.21 habe ich bei meinem Arbeitgeber ein paar Stunden gearbeitet und 370€ verdient. Ab 1.8.22 habe ich dann wieder meine normale Stelle wieder angetreten, da die elternzeit vorbei war. Jetzt habe ich von meiner KK einen Brief bekommen, dass mein Arbeitgeber mich zum 28.5.21 wegen Kündigung des Arbeitsverhältnisses abgemeldet hätte. Ich solle nachweisen, was in der zeit vom 28 5.21-1.8.22 an verdienst da war. Mein Arbeitgeber hat mich nicht abgemeldet oder gar gekündigt und ich hab das auch nicht getan. Die Kk fordert jetzt von mir für diesen Zeitraum 2400€, da sie darauf bestehen, dass ich arbeitslos gewesen wäre. Hatte auch jemand so ein Problem, oder kennt sich aus, wie sich das verhält, wenn ich nachweisen kann, dass ich nicht arbeitslos war? Ich bin mit meinem Latein am Ende umd Zweifel schon an meinem verstand


Melli281

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Ich sollte noch erwähnen, dass ich nicht verheiratet war zu der Zeit. Ich habe am 14.4.22 erst geheiratet. Laut kk damals wäre ich ab dem Tag in der familienversicherung gewesen. Beim letzten Telefonat war das angeblich falsch und ich müsse den Antrag für den Zeitraum neu stellen. Alles sehr verwirrend


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Du wirst doch Abrechnungen haben und zudem einen Nachweis über die Meldung der Sozialversicherung. Damit ab zur KK. Dein AG wird den falschen Schlüssel übermittelt haben.


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Das von einem AG schon einmal eine falsche Abmeldung bei der KK vorgenommen wird ist leider nicht so ungewöhnlich. Bitte sprich mit der Personalabteilung, die sollen das richtig stellen. Problem aber ist, dass du nach Ende des Elterngeldes und bis zur Hochzeit freiwillig versichert bist, du also deinen Beitrag selber zahlen musst. Du hast ja wahrscheinlich bei deinem AG auf Minijob gearbeitet, oder? Wenn Sozialabgaben gezahlt worden sind müsstest du nicht selber zahlen, aber so hört es sich ja leider nicht an. Dann hast du leider eine Zeit lang gearbeitet um deine KV zu zahlen. Du müsstest der KV evtl. durch Kontoauszüge zeigen, dass du kein Einkommen hattest in der Zeit bzw die Gehaltsabrechnungen dazu dann ist der Betrag nicht so hoch, aber zahlen wirst du wahrscheinlich müssen.


Melli281

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Genau die wollen für den Zeitraum vom 28.5.21, also Ende elterngeld, bis zum 13.4.22, bis zur heirat Beiträge. Mein Arbeitgeber hat dort angerufen und mitgeteilt, dass ich nicht gekündigt wurde. Also zählt die Versicherung nur, wenn man verheiratet ist nach elterngeld?


sarahT

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Als unverheiratete bist du eben nicht familienversichert. Das geht erst ab Heirat. Im Elterngeldbezug bist du beitragsfrei versichert..bei dir ist diese Zwischenzeit entstanden, in der du eben freiwillig versichert bist, also bei dir keine andere Stelle als du selbst für die Zahlung der Beiträge verantwortlich bist. Was du jetzt nur noch machen kannst ist mit der KV zu prüfen, ob sich an der Summe an sich noch was ändern lässt, weil du z.B gerade im Höchtssatz eingestuft bist aber ja keine hohen Einnahmen hattest, aber zahlen wirst du müssen.


Melli281

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Das hab ich mir schon gedacht, dass ich zahlen muss. Mir war nur nicht verständlich warum, da die Krankenkasse behauptet, das wäre aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Deswegen hab ich nur Bahnhof verstanden. Ich war ja nicht gekündigt. Danke für deine Hilfe und die verständliche Erklärung


Neverland

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Antwort auf Beitrag von sarahT

Auch in der EZ ist man beitragsfrei weiter versichert. Sofern man vorher pflichtversichert in der gesetzlichen war. Ob man EG bezieht oder nicht ist da dann egal. Interessant wird es wenn nsn in der EZ arbeitet und darüber Sozialabgaben fällig werden. Da wird dem AG dann der Fehler passiert sein.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Bitte due Antwort der anderem Userin vergessen. Du bist über die gesamte Dauer der EZ beitragsfrei versichert. Auch dann wenn das EG ausgelaufen ist. Verheiratet oder nicht spielt da keine Rolle. Nimmst du aber in der EZ eine Tätigkeit an, muss der AG das natürlich der KK mitteilen. Und da wird man dem falschen Schlüssel übermittelt haben. Statt mitzuteilen das du auf minijobbasis arbeitest, hat der AG die Beendigung des AV mitgeteilt. Du wirst ja bei jeder Änderung eine entsprechende Mitteilung vom AG bekommen haben. Ist er zu verpflichtet. Ausserdem lohnabrechnungen. Damit gehst du dann zur KK. Und das personalbüro von deinem AG soll das auch schleunigst klären.


Melli281

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Antwort auf Beitrag von Neverland

@Neverland Der Fehler ist schon vorher passiert und zwar zum Ende des elterngeldes. Die angebliche Abmeldung war zum 28.4.22. Ich habe aber erst am 1.10.22 den minijob da gemacht. Laut meinem Arbeitgeber wurde ich nie bei der kk abgemeldet. Es ist lediglich das elterngeld ausgelaufen


Melli281

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Sorry. Es ist zu früh. Die abmeldung kam zum 28.4.21 als das elterngeld ausgelaufen ist. Mein Arbeitgeber weiß davon nix und hat sich sofort mit der kk in Verbindung gesetzt. Den minijob hab ich am 1.10.21 angefangen, aber da ist alles korrekt geregelt. Ich habe am 14.4.22 geheiratet. Jetzt will die Krankenkasse Beiträge vom 28.4.21 Ende elterngeld bis 13.4.22 bis zur heirat. Ab der heitat bin ich ja in der familienversicherung. Es hängt alles mit der angeblichen Kündigung und dem Ende des elterngeldes zusammen. Der minijob hat damit nichts zu tun. Ich hab das Schreiben auch hier, wo die kk behauptet, dass mein Arbeitsverhältnis beendet worden ist. Es ist aber nur das elterngeld ausgelaufen.


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Wenn er der KK nichts mitgeteilt hat, ist er doch erst recht schuld. Er wäre dazu verpflichtet gewesen.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Bist du vielleicht freiwillig gesetzlich versichert? Dann fallen auch Beiträge in der Elternzeit an. Hast du keine Post von der Krankenkasse bekommen? Ich mußte die Bescheinigung über die Elternzeit vom AG bei der KK einreichen.


Melli281

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Also die kk hat sich gemeldet. Der Fehler war, dass die kk die Daten vertauscht hat. Statt ende elterngeld, haben sie die Kündigung vermerkt. Weder mein Arbeitgeber, noch ich selbst hatten schuld an dem Chaos. Da ich vor der elternzeit pflichtversichert war, bleibt das auch in der elternzeit und ich muss keine Beiträge zahlen. Wäre ich vorher freiwillig versichert gewesen, hätte ich zahlen müssen


Neverland

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Wie gesagt, dein AG hat richtig Scheiße angestellt. Er wäre dazu verpflichtet gewesen, der KK mitzuteilen das du dich von Tag x bis Tag y in EZ befindest. Hat er nicht gemacht. Soll er es jetzt auch klären. Er muss entsprechend nachmelden. Sein Fehler, sein Versäumnis. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/wie-bin-ich-waehrend-der-elternzeit-versichert--124862 Mein Rat, prüfe dringen wie man dich bei Rente usw gemeldet hat, das könnte der nächste Rattenschwanz sein. Der AG sollte sich dringend weiterbilden. Er schein null Ahnung davon zu haben - auf deine Kosten. Deine EZ hat übrigens nicht am 1.08.2022 geendet. Sondern am 28.07.2022. Das war dein letzter EZ-Tag. Dein eigentlicher Vertrag gilt also seit dem 29.07.22 wieder. Wichtig weil du sonst dort eine Lücke hast. Auch wichtig wegen Urlaubsansprüchen. Den für den Juli hast du Urlaubsanspruch anhand deines regulären Vertrages erhalten. Lücken sind problematisch in Hinblick auf Sozialversicherung, Rente usw. Schau mal hier wegen Meldeschlüssen Sozialversicherung. Hast du den Nachweis überhaupt bekommen? Nicht das du ein Problem irgendwann wegen zB Rente bekommst. https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/meldung-zur-sozialversicherung/meldeschluessel-fuer-die-sozialversicherung/


Melli281

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Antwort auf Beitrag von Neverland

Wie schon geschrieben, hat die Krankenkasse den Fehler gemacht. Das haben sie heute zugegeben. Die Lücke vom 28.7 bis 1.8. Wurde auch schon geändert. Die Krankenkasse hat sich deswegen auch nochmal gemeldet. Es war nicht mein Arbeitgeber, der hat zum Glück bei der kk Ärger gemacht und mir mot dem Problem richtig gut geholfen


MamaausM2

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Antwort auf Beitrag von Melli281

Dann lasse dir das schriftlich geben, dass auf diese Forderung verzichtet wird. Bleibt das nämlich im System drin, steht sonst das Inkasso vor der Tür.


Melli281

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Antwort auf Beitrag von MamaausM2

Ist alles schon in Arbeit. Auch von meinem Arbeitgeber als Abgleich. Da kriege ich auch alle Daten über die Meldungen usw