Natural-Common725
Hallo zusammen! Ich möchte euch gerne mit meinem Elterngeld Problem belästigen und würde mich sehr über eine Einschätzung hierzu oder Erfahrungen aus der Community freuen. Ich habe viel bzgl. des Elterngelds gelesen. Ich versuche mal alles wieder zu geben was ich denke zu wissen, aber zuvor hier ist meine Situation: Vor Mai 2020 war ich angestellt, ab Juni 2020 in einer Elternzeit mit Elterngeld Juni 2021 endete das Elterngeld, aber nicht die Elternzeit, die endete im April 2022 Mai 2022 - August 2023 war ich angestellt, die Firma wollte mich aber nicht mehr, sodass ab September 2023 Arbeitslosengeld ansteht. Gleichzeitig bin ich schwanger und erwarte das Kind im Mai 2024. Wenn ich jetzt an das Elterngeld denke und ggf. daran dass ich vorher keinen neuen Job finde (mit Babybauch) dann hätte ich die Monate vor Geburt April, März, Februar, Januar, Dezember, November, Oktober, September, August (Verdienst), Juli (Verdienst), Juni (Verdienst), Mai (Verdienst) - also nur 4 aus 12 Monate in denen ich Elterngeld Grundlage geschaffen hätte. Das ALG 1 zählt ja leider nicht mit und wird auch leider nicht im Bemessungszeitraum übersprungen... In den Broschüren der Elterngeldstelle steht, dass ich mit einer Selbstständigkeit/Freiberuflichkeit, die ich z.B. in meiner Steuererklärung angebe den Bemessungszeitraum verschieben kann. Ich kann also z.B. nächsten Monat zusätzlich zum Arbeitslosengeld freiberuflich arbeiten. Hierbei sollte ich maximal Einnahmen in Höhe von 235€ haben(minus pauschale Abzüge d.h. z.B. 160 € im Monat, damit das Arbeitslosengeld nicht gekürzt wird). Wenn ich das mache muss ich nur zusätzlich aufpassen, dass die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin vom Arbeitsamt gezahlt wird & ich auch unter 15 Stunden in der Woche bleibe + weiterhin aktiv auf Jobsuche bin - denn dagegen hätte ich auch nichts.... aber: Dann müsste ich theoretisch doch auch Januar - August (8x Verdienst) als Bemessungszeitraum legen können, oder? Besten Dank & beste Grüße
Also wenn ich keinen Denkfehler mache, würde dann das letzte abgeschlossene Kalenderjahr genommen werden und das wäre 2023, also ja, dann hättest du acht Monate Verdienst. Wenn du zwischendurch eine Stelle findest, dann würde trotzdem 2023 genommen werden, was an sich ja kein Problem sein dürfte. Außer du verdient in der neuen Stelle deutlich mehr, dann ärgert du dich vieleicht, dass 2023 statt der letzten 12 Monate genommen wird. Blöd auch, falls irgendwas mit der Schwangerschaft schief läuft, du dann bei einer weiteren Schwangerschaft 2024 angeben musst und da dnan gar keinen Verdienst hast. Aber davon wollen wir jetzt ja mal nicht ausgehen.
Soll ich dir ehrlich antworten, 160€ im Monat werden den Kohl nicht fett machen. Da bekommst du dann vielleicht 10-20 € mehr heraus beim EG. Sofern du nicht so oder so unter den 300 € bleibst. Kümmere dich um einen Job - JETZT - verschweige die Schwangerschaft und dann hast du auch ein hoffentlich gutes EG. Fraglich ist auch, ob man dir bei dem Stundenumfang und dem Umstand das du darüber hinaus auch noch ALG1 beziehen möchtest, die Selbstständigkeit abnimmt, Da diese ja jetzt erst angestrebt wird. Bei Selbstständigkeit würde dein Jahreseinkommen in 2023 berechnet werden. Für das neue EG. Bei Nicht-Selbstständigkeit die 12 Monate vor Mutterschutz bzw Geburt sofern du auf den Mutterschutz verzichtest. Macht also nur Sinn, wenn du jetzt richtig Gewinn schiebst oder nahtlos wieder woanders arbeitest. Sonst ist es wirklich gehopft wie gesprungen. Selbstständigkeit Verdienst Januar - Dezember Januar - April : 0 € Mai - August . 0 Verdienst September - Dezember : verdienst aus Selbstständigkeit, sonst 0 € bei ALG1 Nicht-Selbstständigkeit Bei Mutterschutz ab April 24 Verdienst aus März - Januar24 : oder ALg1 mit 0 € Verdienst aus September - Dezember23 oder ALG1 mit 0 € Verdienst aus Mai - August 23 April 23 mit 0 € beginnt dein Mutterschutz bereits im März und nicht erst im April, dann verschiebt sich das alles bei Nicht-Selbstständigkeit um einen Monat vor. Du siehst, einzig wirklich sinnvolle ist, jetzt direkt neuen Job. Umso mehr wegen EZ, Krankenversicherung und Mutterschaftsgeld. Und Jobs gibt es aktuell doch wirklich an jeder Stelle.
die Schwangerschaft einem neuen AG zu verschweigen ganz schrecklich. Außerdem finde ich es nicht verständlich, wenn es beim Geld knapp ist, man bei der Familienzuwachsrate nicht besser plant. Ich würde mich arbeitslos melden, die Schwangerschaft angeben und mich dort mit dem Berater besprechen. Zu meinen Zeiten gab es kein Elterngeld. Ich hatte einen Erzeuger der auch Kinder wollte. Finanzen sprachen wir vorher ab. Außerdem beantragte ich bereits vor der Geburt einen Kiraplatz. Denn zu meinen Zeiten gab es da noch keinen Rechtsanspruch drauf. Außerdem kümmerte ich mich um eine Tagesmutter. Nach dem Mutterschutz ging ich wieder arbeiten. Kind2 war schon vor der Geburt mit einer Tagesmutter versorgt. Was ging also bei mir, was bei Dir nicht auch geht? Kümmere Dich um einen Job und um eine Betreuung. Du hast jetzt ja noch Zeit bis das Baby geboren wird. Dafür würde ich die Zeit der Arbeitslosigkeit nutzen. Außerdem würde ich auf geringfügiger Basis, so lange wie es noch geht, mir einen Nebenjob suchen. Dieses Geld konsequent sparen, so dass zu zubuttern kannst wenn es mal knapper werden sollte.
Heute denken die Leute anders Man kann durchs System nicht verhungern … ruft nach Unterstützung Statt vorher zu sparen