basty23
Hallo Zusammen, bei der Beantragung vom Elterngeld bin ich mir nicht so sicher. Also Mutter, ledig, bezieht seit längerem Bürgergeld. Kind kam in August zur Welt. Vater, ledig, ist vor ca. 2 Wochen zur Mutter in die Wohnung gezogen. Vater arbeitet normal, seit langer Zeit. Beide sind nicht verheiratetet und habe keine Kinder. Was ist nun besser. Basis Elterngeld oder Elterngeld Plus. Mutter will weder in Teilzeit noch später Vollzeit arbeiten. Vater evtl. nimmt er 2 Monate Elternzeit.
Ich denke deine zweite Tochter kommt im November? Siehe Beitrag unten und da warst verheiratet
Nein, es geht um eine andere Familie. Der helfe ich gerade
Naja bei bürgergeld Bezug muss sie ja Elterngeld beantragen und das wird ja angerechnet. Hat es ja nicht selbst erwirtschaftet. Dann ist es fast egal ob Basis die 300€ für ein Jahr oder egplus für 24 Monate beantragt wird. Egplus ist die hälfte Basis. Er kann Elternzeit und damit Elterngeld seine zwei Partnermonate beanspruchen. Sind 67% seines Verdienstes vor Geburt des Kindes.
Wenn die Mutter nicht vor hat, wieder zu arbeiten, dann ist es doch egal, wie sie das EG erhält. Es ist immer der gleiche Gesamtbetrag. Sie muss einen alternativen Plan haben, der dauerhaft ihr Einkommen sichert, ohne dass sie Arbeitseinkommen erzielt, da fehlen also ein paar Infos.
Da der Vater eingezogen ist, er Mutter und Kind zu Unterhalt verpflichtet ist, ist es fraglich ob sie weiterhin Bürgergeld bekommt. Melden muss sie es. ich würde wohl EG für ein Jahr nehmen und dann schnell mich um einen betreuungsplatz kümmern um dann spätestens im September 24 wieder zu arbeiten. Papa kann dann für Lebensmonat 13 und 14 EZ und EG nehmen und sich um die Eingewöhnung kümmern.
sie klingt aber nicht so als würde sie je arbeiten wollen
Ich schrieb, was ich machen würde. Den Rest wird das JC dann in einem Jahr klären dürfen.
Genau, das scheint mir auch so. Nach der Elternzeit will sie nicht arbeiten. Wäre es nun wie folgt möglich: Mutter nimmt 26 Monate Elterngeld Plus Vater nimmt 2 Monate Elterngeld Plus.
Nein, da der Mutter automatisch der Mutterschutz (8 Wochen, evtl. mehr) als Basis-EG angerechnet werden.