Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Teilstillen

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Frage: Teilstillen

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Hallo Biggi, mein Sohn Jonas (geb. 27.11.03) wird voll gestillt und das möchte ich auch weiter so machen. Nun werde ich Anfang Juli 04 wieder arbeiten gehen - 2 ganze Tage pro Woche. Ich "plane" Jonas 6 Monate voll zu stillen und dann auf Beikost umstellen. Morgens und abends möchte ich weiterstillen. Nun meine Frage: ich kann auf der Arbeit nicht abpumpen und Jonas wird dann noch nicht alle 3 Mahlzeiten ersetzt haben. Kann ich nun an zwei Tagen Milch, welche ich davor abgepumpt und eingefroren habe, füttern lassen - ohne an den Arbeitstagen abzupumpen? Ich wollte in den Wochen bevor ich wieder arbeiten gehe einen Milchvorrat anlegen, der während meiner Abwesenheit verfüttert werden kann. An den Tagen an denen ich nicht arbeite, wollte ich alle noch nicht ersetzten Mahlzeiten normal stillen. Denkst Du, dass das klappen könnte? Machen Brüste sowas überhaupt mit? Was müsste ich beachten? Danke und ganz liebe Grüsse, Monika & Jonas (10w 4t)


Biggi Welter

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? Liebe Monika, es ist nicht das Problem, die zwei Tage mit abgepumpter Milch zu überbrücken, das machen unzählige Mütter weltweit mit Erfolg. Die Schwierigkeit ist vielmehr, dass Du an zwei Tagen über einen langen Zeitraum nicht anlegst und auch sonst die Brust nicht entleerst, denn das provoziert Milchstaus und alle daraus resultierenden Probleme. Arbeitest Du in Deutschland mit einem deutschen Arbeitsvertrag oder in Österreich mit österreichischem Vertrag? Wenn ja, dann stehen dir vom Gesetz her Stillpausen zu, die Du zum Abpumpen nutzen kannst und die nicht vor- oder nachgearbeitet werden dürfen/müssen. Eine Möglichkeit zum Pumpen findet sich irgendwo immer: Es gibt Büroräume, Sanitätsräume und notfalls die Toilette oder ein Auto. In jedem Fall wirst Du an den Tagen, an denen Du von deinem Kind getrennt bist, deine Brust zwischendurch durch Abpumpen oder Handausstreichen entleeren müssen. Ich zitiere dir einmal aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: „Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn- und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Wenn Du dich über das Thema Stillen und Berufstätigkeit noch weiter informieren willst, ist zum Beispiel die Ausgabe 2/2000 (März) des „buLLLetin - die andere Elternzeitschrift für den Still- und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) beschäftigt sich unter dem Titel „Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) findest Du in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für dich. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim Stillshop auf dieser Seite) bezogen werden. LLLiebe Grüße Biggi


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