Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

Stillen und Arbeiten

Biggi Welter

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Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: Stillen und Arbeiten

Mitglied inaktiv

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Hallo, werde demnächst wieder zu arbeiten beginnen, mein Sohn ist dann zehn Wochen alt und ich möchte voll stillen. Meine Fragen: bei neun Stunden Arbeitszeit ohne Sillen und abpumpen funktioniert das? Oder muss ich stillen oder abpumpen, so in der Halbzeit? (Gesetzliche Sillzeit) Wie lange wäre es möglich ohne pumpen und stillen auszukommen? Vielen Dank


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Liebe Rona, wenn Sie Ihr Baby weiterhin voll stillen möchten, müssen Sie genaus so oft abpumpen, wie Sie Ihr Kind stillen würden. Tun Sie das nicht, riskieren Sie nicht nur einen Milchstau oder gar eine Brustentzündung , sondern die Milchmenge würde sich drastisch verringern. Das Mutterschutzgesetz sagt folgendes zum Thema Stillen: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Fließband und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmaßnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Die Ausgabe 2/2000 (März) des "buLLLetin die andere Elternzeitschrift für den Still und Erziehungsalltag" (die deutschsprachige Zeitschrift der La Leche Liga) beschäftigt sich unter dem Titel "Beruf und Berufung" mit dem Thema Stillen und Berufstätigkeit. Neben praktischen Tipps (Abpumpen, Aufbewahren von Muttermilch usw.) finden Sie in diesem Heft auch Erfahrungsberichte. Vielleicht ist der Inhalt dieses Heftes auch interessant für Sie. Das buLLLetin kann sowohl im Abonnement (unter der Adresse Fotorotar, Administration buLLLetin, Gewerbestraße 18, CH8132 Egg (ZH)) als auch als Einzelheft (buLLLetin Versand, Simone Kamer, Neumattstraße 20, CH3053 Münchenbuchsee oder auch beim LLL online shop) bezogen werden. LLLiebe Grüße Biggi


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