Frage im Expertenforum Stillberatung an Biggi Welter:

abstillen

Biggi Welter

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Stillberaterin der La Leche Liga Deutschland e.V.

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Frage: abstillen

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Hallo Frau Welter, unsere Tochter ist jetzt 11 Wochen alt und wird voll gestillt. Wenn sie 4,5 Monate alt ist, werde ich an 4 Vormittagen wieder arbeiten gehen. Nach 6 Monaten möchte ich voll abgestillt haben. Wie gehe ich am besten vor. Ich habe mir vorgestellt, dass während ich arbeite, Flaschennahrung (Pre oder 1er??) gefüttert wird. Da ich dann nicht zur Verfügung stehe, fängt die Abstillphase somit ja bereits an. Ist dies eine sinnvolle Vorgehensweise, haben sie noch Tipps? Wie ist es mit Breifütterung, diese reicht wahrscheinlich ab 6. Monat, oder soll ich dies mit dem Abstillen nach 4,5 Monaten verbinden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!


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Liebe Hilli, Berufstätigkeit ist kein zwingender Abstillgrund, viele Mütter kombinieren Stillen und Arbeiten und das können Sie auch, wenn Sie es wollen. Es ist nicht sinnvoll, mit der Beikost zu beginnen, ehe das Baby dazu bereit ist, auch dann nicht, wenn die Mutter außer Haus arbeitet. Sie haben deshalb die Möglichkeit bis etwa zu einem halben Jahr weiter voll zu stillen und dann mit der Einführung der Beikost zu beginnen und Ihre Milch abzupumpen, so dass Ihr Baby während Ihrer Abwesenheit Beikost plus abgepumpte Muttermilch erhält. Alternativ kann künstliche Säuglingsnahrung als Ersatz für die Muttermilch eingeführt werden. Ob Sie mit der Einführung der künstlichen Säuglingsnahrung bereits früher anfangen, können nur Sie selbst entscheiden. Für Ihr Kind ist es optimal, wenn es so lange wie möglich Muttermilch erhält. Ich hänge Ihnen am Schluss noch einen Artikel an, der die verschiedenen Säuglingsmilchen erklärt. Sie könnten zum Beispiel so vorgehen: o Sie stillen ausschließlich bis Sie wieder anfangen außer Haus zu arbeiten. Etwa vier Wochen vor Arbeitsbeginn, beginnen Sie damit das Abpumpen und Handausstreichen zu erlernen. Die Milch die Sie beim Üben gewinnen, können Sie schon als Vorrat einfrieren. Sobald Sie dann arbeiten, können Sie dort abpumpen (zum Beispiel in einem leeren Seminarraum, einem Sanitätsraum, einem Büro, im Auto ...). Als stillender Mutter stehen Ihnen in Deutschland und Österreich bezahlte Pausen zum Abpumpen oder Stillen zu. Die Milch können Sie aufbewahren (entweder in einem Kühlschrank oder auch in einer Kühlbox mit Kühlakkus), so dass Ihr Kind sie während Ihrer Abwesenheit bekommen kann. Wenn Sie mit dem Baby zusammen sind, können Sie ganz "normal" stillen. o Sie stillen voll bis zum Beginn Ihrer Berufstätigkeit, lernen aber etwa zwei Wochen vor Arbeitsbeginn, wie Sie Milch von Hand ausstreichen oder wie mit einer geeigneten Pumpe (entweder eine Handpumpe oder eine kleine elektrische Pumpe mit Batteriebetrieb) abpumpen. Ab dem ersten Arbeitstag, streichen Sie immer dann, wenn die Brust zu spannen beginnt oder schmerzhaft prall wird gerade soviel Milch aus, dass Sie sich wieder wohl fühlen (alternativ zum Handausstreichen kann eine Pumpe verwendet werden). Falls möglich, können Sie die Brust auch kühlen, z.B. mit einen kleinen Hot Coldpack, das in den BH eingelegt werden kann. Entleeren Sie wirklich nur so viel Milch aus der Brust, dass die Spannung nachlässt und Sie sich wohl fühlen, nicht mehr, denn dann regen Sie die Milchbildung weiter an. Diese geringen Mengen, die Sie zu diesem Zweck abpumpen oder ausstreichen, können Sie auch notfalls auf der Toilette ausstreichen/abpumpen und dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, wegwerfen. Nach einiger Zeit wird sich Ihre Brust daran gewöhnt haben, dass zu diesen Zeiten, während denen Sie arbeiten keine Milch mehr gebraucht wird. Es gilt dann wie oben, wenn Sie mit Ihrem Baby zusammen sind, können Sie stillen, ansonsten bekommt es künstliche Säuglingsnahrung. Falls möglich, legen Sie den Berufstart auf einen Mittwoch oder Donnerstag (vorausgesetzt Sie arbeiten von Montag bis Freitag), dann habt ihr nicht gleich eine ganze Arbeitwoche vor euch, sondern könnt nach zwei bis drei Tagen erst einmal verschnaufen. Rechnen sie damit, dass Ihr Kind sich nach Ihrer Rückkehr auf Sie "stürzen" wird und die Nächte zunächst einmal deutlich unruhiger werden. Viele berufstätige Mütter erleben, dass ihr Kind nachts Mama "tanken" muss. Als stillender Mutter stehen Ihnen in D und A bezahlte Stillpausen zu. Ich zitiere aus dem deutschen Mutterschutzgesetz, in dem auch die Stillpausen geregelt sind: "Stillende Frauen haben auf Verlangen Anspruch auf die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens 90 Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird. Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden. Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn und Feiertagen beschäftigt werden. Ausnahmen (z.B. für Landwirtschaft, Gastronomie und Künstlerinnen) werden im §8 Absatz 3 geregelt. Außerdem dürfen stillende Mütter nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie besonderen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind, zum Beispiel durch Strahlen, Staub, Hitze, Nässe, Erschütterungen oder Lärm. Verboten sind körperlich schwere Arbeiten wie Akkordarbeit am Flie?band und Heben und Fortbewegen von schweren Lasten (mehr als 5 Kilo). Muss die Arbeitnehmerin ggf. aufgrund der arbeitsplatzbedingten Schutzmassnahmen vorübergehend versetzt werden, darf sie finanziell nicht schlechter gestellt werden: Lohn und Gehaltsminderungen sind verboten." Manche Mütter nehmen diese Pausen zum Abpumpen, andere als zusammenhängende Zeit um später anzufangen oder früher zu gehen. Sie können natürlich auch langsam ganz abstillen. Eine "Gebrauchsanweisung" im wörtlichen Sinn gibt es nicht, nur Tipps und Vorschläge wie vorgegangen werden kann. Dabei gehen Sie am besten so vor, dass Sie Ihr Kind zunächst anlegen, aber es sich nicht vollständig satt trinken lassen, sondern anschließend noch die Flasche anbieten. Bei manchen Kinder empfiehlt sich auch die umgekehrte Vorgehensweise, zuerst Flasche anbieten und anschließend noch die Brust, das müssen Sie ausprobieren. Allmählich steigern Sie die Menge der Flaschennahrung, bis die Mahlzeit vollständig ersetzt ist. Etwa im Abstand von mindestens einer Woche können Sie dann mit dem Ersetzen der nächsten Mahlzeit durch künstliche Säuglingsnahrung beginnen. Mit welcher Mahlzeit Sie beginnen, bleibt Ihnen überlassen. Nach Möglichkeit sollten Sie nicht zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Stillzeiten direkt nacheinander ersetzen. Falls die Brust dann zu spannen beginnt, pumpen Sie gerade so viel Milch ab oder streichen von Hand aus, dass die unangenehme Spannung nachlässt und Sie sich wieder wohl fühlen. Nicht mehr Milch als unbedingt notwendig entleeren, denn sonst wird die Produktion wieder angeregt. Zusätzlich können Sie die Brust kühlen. Besprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin/arzt welche künstliche Säuglingsnahrung Sie verwenden sollten. Pre Nahrung kann wie Muttermilch nach Bedarf gegeben werden und ist als Ersatz für die Muttermilch für das gesamte erste Lebensjahr (bis das Kind an normale Kuhmilch gewöhnt werden kann) geeignet. Für das komplette Abstillen sollten Sie in etwa sechs bis acht Wochen einrechnen, dieser Zeitraum ist realistisch, wenn Sie Probleme mit der Brust vermeiden wollen und gibt auch dem Kind Zeit, sich an die Umstellung zu gewöhnen. Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. LLLiebe Grüße Biggi Welter Pre, 1 oder 2 - was bedeuten die Kürzel der Säuglingsnahrung von Denise Both, IBCLC Die EU Norm unterscheidet zwischen drei verschiedenen Nahrungsarten: · Säuglingsanfangsnahrung · Folgenahrung · Antigen Reduzierte Nahrung Säuglingsanfangsnahrungen sind künstliche Säuglingsnahrungen, die den Nährstoffbedarf eines Babys in den ersten vier bis sechs Monaten als Alleinnahrung decken und zusammen mit geeigneter Beikost das gesamte erste Lebensjahr gegeben werden können. Sie tragen die Silbe "Pre" oder die Zahl "1" im Namen. Unter einer Pre Nahrung wird eine adaptierte Säuglingsnahrung verstanden, die der Muttermilch weitestgehend angeglichen ist, was ihre Zusammensetzung an Mineralstoffen, Kohlenhydraten, Fett und Eiweiß betrifft. Pre Nahrungen können, wie Muttermilch, nach Bedarf (ad libitum) gegeben werden. "1" steht für teiladaptierte Nahrung. Diese Säuglingsnahrung ist zum Teil der Muttermilch angeglichen, enthält mehr Eiweiß und außer Milchzucker noch weitere Zucker sowie Stärke. 1er Nahrung ist nicht so dünnflüssig wie Pre Nahrung und hält länger vor. Teiladaptierte Nahrung sollte nicht nach Bedarf gegeben werden. Folgenahrung wird durch eine "2" gekennzeichnet. Sie ist nicht mehr als alleinige Nahrung für den Säugling gedacht, sondern sollte frühestens ab dem fünften Monat zusammen mit Beikost gegeben werden. Ihre Zusammensetzung unterscheidet sich grundlegend von der der Muttermilch. Für allergiegefährdete Babys, zu denen zur Zeit etwa ein Drittel aller Neugeborenen zählen, gibt es antigen reduzierte Nahrungen, die durch die Abkürzung "HA" erkennbar sind. "HA" steht für hypoallergen und es bedeutet, dass in diesen Nahrungen das Kuhmilcheiweiß in kleinere Bestandteile aufgespalten wurde. Durch die Zerlegung des Eiweißes kann das Allergierisiko verringert werden. Außer den oben aufgezählten Nahrungen gibt es noch Spezialnahrungen (zum Beispiel laktosefreie Säuglingsnahrung oder Nahrungen mit sehr geringem Phenylalaningehalt), die besonderen Situationen vorbehalten sind. So kommt es zwar sehr selten vor, aber es gibt tatsächlich Fälle, in denen ein Baby keine Muttermilch erhalten darf (bei Galaktosämie, einer sehr seltenen Stoffwechselstörung) oder nicht ausschließlich gestillt werden darf (z.B. bei Phenylketonurie (PKU), ebenfalls eine Stoffwechselstörung).


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