01877
Hallo, ich habe diese Frage auch schon an Frau Bader gestellt und wurde hierhin verwiesen: nach 5 Monaten Elternzeit habe ich wieder begonnen zu arbeiten, 30 Stunden pro Woche. Meine Tochter wird noch gestillt, also habe ich mir eine Milchpumpe gekauft und pumpe während der Arbeitszeit 2x je 30 Minuten ab. Mein Arbeitgeber ist allerdings der Meinung, dass die im Mutterschutzgesetz vorgesehenen Stillzeiten nur gelten, wenn man tatsächlich stillt (O-Ton: im Gesetz steht Stillen und nichts von Abpumpen). Ich soll jetzt also für die Zeit des Abpumpens ausstempeln und die Zeit dann nacharbeiten oder meine Wochenstunden um die 5 Stunden Abpumpzeit reduzieren. Aber Nacharbeiten oder finanzielle Einbussen soll das Gesetz ja eigentlich verhindern ?! Ich verstehe, dass der Firmenrechtsanwalt auf den genauen Wortlaut des Gesetzes hinweisst, aber gibt es nicht vielleicht irgendwo ein Gerichtsurteil oder ähnliches, das besagt, dass Abpumpen dem Stillen gleichzusetzen ist? Danke für Ihre Hilfe! Jana.
Liebe Jana, ich habe eine liebe Kollegin, die sich mit diesem Thema gut auskennt. Ich setze mich mit ihr in Verbindung und melde mich, sobald ich mehr weiß! LLLiebe Grüße, Biggi
Liebe Jana, hier die Antwort, bitte schicke mir eine mail, dann gebe ich dir die Nummer weiter. ... die Mutter stillt und alleine darauf kommt es an, (s. z.B. Kommentar zum MuSchG von Roos/Bieresborn) § 7 Rdn.2/3). Die Vorbereitungen und die dazugehörigen Verrichtungen gehören ebenfalls zum Stillen. Leider habe ich kein Urteil gefunden. Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, dass die stillende Mutter nicht aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen ist, das Stillen ihres Kindes vorzeitig abzubrechen (a.a.O, . Rdn. 14). Lieben Gruß Biggi Ich bespreche solche Fälle gern am Telefon. Du kannst die Mutter auch an mich verweisen.
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Hallo Biggi, Dein Postfach ist ausgeschaltet...wie kann ich Dir ne mail senden? Gruss, Jana.
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