Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Rechtfertigt Stress ein Beschäftigungsverbot?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Rechtfertigt Stress ein Beschäftigungsverbot?

Mitglied inaktiv

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Hallo Herr Dr. Bluni, meine Firma ist momentan in der Krise und entlässt viele MA. Mein Team besteht nur aus mir und meinem Chef. Dem haben Sie jetzt angeboten ab kommenden Montag zuhause zu bleiben (Resturlaub) und anschliessend Aufhebungsvertrag. Ich bin jetzt im 6. Monat und weiss aus der Vergangenheit als Urlaubsvertretung, wie stressig es alleine hier wird. Da ich keine Überstunden machen darf, verstärkt sich das Problem. Mein letzter Tag wäre der 21.06. mit Urlaub. Ich bemerke das ich bei erhöhtem Stressanfall, die Tritte meines Kindes vermehrt auftreten und ich habe mehr als 10 mal täglich das die Gebärmutter hart wird. Besonders Nachts bei jeder Bewegung. Beim FA war ich schon, keine Wehen. Besteht die Möglichkeit das ich mich bei Verschlimmerung der Situation hier vom FA krankschreiben lassen kann bis zum 21.6. ? Ich habe Angst das es meinem Kind schadet, wenn ich hier einer starken nervlichen Belastung ausgesetzt werde. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Gruss Yvonne


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Liebe Yvonne, dieses kann Ihre Frauenärztin/Frauenarzt sicher nur für die persönliche Situation festlegen, ob sie Sie wegen Beschwerden infolge des Stresses hier krankschreibt. Individuelles Beschäftigungsverbot ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema auch in der Fachliteratur und darüber hinaus für viele Frauenärzte unverständlich geregelt: Eine Schwangere krankschreiben, darf man nur, wenn ein medizinischer Grund vorliegt, sie also entweder krank ist oder infolge der Arbeitsbelastung/Arbeitssituation z.B. vorzeitige Wehen hat. Wenn von den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz eine Gefahr für die Mutter oder das Kind ausginge, dann kann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. ("Ergeben sich während einer ohne Beschwerden mit Krankheitswert verlaufenden Schwangerschaft Umstände, die am Arbeitsplatz zu einer Gefahr für Mutter oder Kind führen, besteht Anspruch auf ein ärztliches Zeugnis nach §3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz.") Hierbei darf aber nach geltender Rechtssprechung zu diesem Zeitpunkt keine Erkrankung seitens der Schwangerschaft vorliegen. Würde dieses aber ungerechtfertigter Weise ausgestellt, könnte der Arbeitgeber das Ganze juristisch anfechten, da ihm hierdurch deutlich höhere Kosten entständen. Wichtig ist noch: Der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft nach § 5 Mutterschutzgesetz beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt (GAA) bzw. Amt für Arbeitsschutz (Bezeichnung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich) melden. Und der Arbeitsplatz muss entsprechend der Arbeitsstättenverordnung gestaltet sein. Weitere Informationen erhalten Sie im Mutterschutzgesetz im Netz unter http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html sowie in einem interessanten Übersichtsartikel zu dieser Frage aus dem Deutschen Ärzteblatt: Behrmann, Jürgen: „Ärztliche Bescheinigungen und Zeugnisse: Arbeitsunfähigkeit und Mutterschutz: Unterschiede“ Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 8 vom 25.02.00, Seite A-466; nachzulesen unter www.aerzteblatt.de und dann im Archiv unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot mit den Jahreszahlen eingeben. Ansonsten besprechen Sie die Frage des weiteren Vorgehens bitte mit Ihrer Frauenärztin/Frauenarzt. In dieser Frage wird sicher unsere Rechtsanwältin bei Rund-ums-baby.de, Frau Nicola Bader, weiterhelfen können. Hierzu bitte mal auf den link http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?forum=115 klicken. VB


Mitglied inaktiv

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Ja, es gibt einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Stress und Schreiverhalten beim Ungeborenen. ich habe darüber sehr viel gelesen, da ich während der SS ein traumatisches Erlebnis hatte (Habe ein totes baby gesehen) und dann selbst ein Schreibaby bekommen. Die Literatur sagt eindeutig, dass sich Stress der Mutter aufs Ungeborene überträgt, deshalb denke ich schon, dass ein Beschäftigungsverbot gerechtfertigt ist. LG, Dor


Mitglied inaktiv

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Hallo Yvonne! Ein Arbeitsverbot kann und wird von einem FA dann ausgesprochen, wenn durch deine Arbeit eine gefährdung für die Gesundheit deines Kindes oder dich ausgeht. Dies wäre bei dir der Fall, da sich streß negativ auswirkt und im schlimmsten fall auch zu einer Frühgeburt führen kann. Spreche mit Deinem Arzt darüber, ich habe jetzt ein Arbeitsverbot erhalten, allerdings nur für reduzierte Stunden, d.h. ich darf nur noch 3 Std täglich Arbeiten (bin in der 18. SSW), da sich meine Gebärmutter auch vermehrt bemerkbar macht, wenn ich Streß habe. Spreche dringend mit deinem Arzt und teile ihm deine Sorgen mit. Ein guter Arzt gibt dir ein Arbeitsverbot, wenn auch erstmal nur Wochenweise, das dürfen die glaube ich auch meist nur! LG Gesa


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für Ihre Antworten. Heute kommt meine Hebamme zur Vorsorge und am Montag hab ich einen Termin beim FA. Werde das Problem ansprechen. Diese Nacht und auch heute morgen habe ich häufige Kontraktionen und die sind sehr unangenem. Vielleicht wären verkürzte Arbeitszeiten eine Lösung oder mal ne Woche Ruhe. Gruss Yvonne


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