Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zwillinge - Fragen zum Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit , ET=15.05.2016

Frage: Zwillinge - Fragen zum Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit , ET=15.05.2016

meau

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten Zwillinge. Entbindungstermin ist vsl. 15.05.2016. Wir haben einige Fragen zur Elternzeit, Elterngeld, Mutterschutzgeld usw. All diese Begriffe sind ein wenig verwirrend ;-) Zu uns: Ich bin Angestellter, meine Frau Lehrerin (verbeamtet) in Bayern. 1. Wann beginnt und hört der Mutterschutz auf? Sind 6 Wochen vor und 12 Wochen bei Zwillingen richtig? Sprich 01.04.16 bis 15.08.16? 2. Wird für Beamter auch Mutterschutzgeld bezahlt? Falls ja, in welcher Höhe oder wird das normale Gehalt weiter bezahlt? 3. Ab wann beginnt die Elternzeit? Direkt im Anschluss? Bei uns dann 16.08.16? 4. Ab wann wird in unserem Fall Elterngeld bezahlt? Ab 16.08.16? 5. Meine Frau möchte 1 Jahr zu Hause bleiben und ich 2 Monate, um die 14 Monate zu erfüllen. Wie nimmt man diese am besten? 1-12 Mutter, 13-14 Vater? Kann man auch 1-12 Mutter und 1 & 13 Vater nehmen? 6. Erhalten wir beide gleichzeitig Elterngeld, egal ob man beide gleichzeitig oder hintereinander Elternzeit nehmen? 7. Wird das Elterngeld vom Brutto- oder Nettolohn berechnet? Gibt es hier bei Beamten was zu beachten? 8. Derzeit haben wir Lohnsteuerklasse 4/4. Welche Steuerklasse kann ich nehmen, wenn meine Frau in Elternzeit ist Elterngeld bezieht und ich Vollzeit arbeite? Kann ich in Steuerklasse 3 wechseln? 9. Da es meiner Frau nicht sehr gut ist, hat die Frauenärztin schon etwas in Richtung Beschäftigungsverbot angedeutet. Hat das Auswirkungen auf den aktuellen Lohn bzw. auf das spätere Elterngeld? Müssen wir hier etwas beachten? 10. Für wen lohnt sich Elterngeld-Plus? Vielen Dank schon mal im Voraus! Mfg, Martin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sechs Wochen vor und zwölf Wochen nach der Geburt 2. Das normale Gehalt wird weiter gezahlt 3. Die Elternzeit beginnt mit der Geburt 4. direkt im Anschluss an den Mutterschutz 5. Mehrlingseltern können ab Januar 2015 das sog. Elterngeld-Plus + Partnerschaftsbonusmonate für ihre Kinder in Anspruch nehmen, die ab dem 01.07.2015 geboren werden. Ab dem Jahr 2015 sollen Mehrlingseltern einen Anspruch von 4 Partnermonaten haben (bisher: 2 Partnermonate), wenn mindestens 1 Elternteil auf einen Teil des bisherigen Einkommens zu Gunsten der Kinderbetreuung verzichtet. Ab Juli 2015 gibt es für Eltern die Wahl zwischen dem „Basiselterngeld“, dem „Elterngeld-Plus“ und „4 zusätzlichen Partnerschaftsmonaten“. 6. Ja, aber nur für die Zeit des EZ 7. Verstehe die Frage nicht 8. Ja 9. Keine Auswirkungen 10. Für die, die zeitnah wieder TZ arbeiten wollen Liebe Grüße NB


Lina_100

Beitrag melden

Hallo, viele Fragen: am besten erstmal die Broschüre der BMFJS lesen, da dürfte sich einiges klären. Elternzeit beginnt ab Geburt, nur die Eltergeldzahlung beginnt wegen der Anrechnung des Mutterschutzlohns erst nach dem Mutterschutz. Ein Wechsel der Steuerklasse geht 1x im Jahr, nur ob das sinnvoll ist hängt vom Einzelfall ab. Man spart dadurch keine Steuern, kann allenfalls mehr Liquidität unterjährig und damit einen geringen Zinsvorteil erreichen. Da Eltergeld dem Progessionsvorbehalt unterliegt, kann das aber auch in einer Steuernachzahlung enden. Bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Mutterschutzlohn und Bezug von Eltergeld ist man zur Abgabe einer Steuererklärung auch verpflichtet. LG


luvi

Beitrag melden

Hallo, hab noch mal gegoogelt und bei twinsworld.de was dazu gefunden. Siehe Punkt 8 bei Änderungen. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das nur so geplant war, oder tatsächlich so realisiert wurde. Gib mal bei Google Zwillinge Partner Monate 2015 ein. LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne ...

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1 ...

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich habe meinen Sohn am 18.08.2022 geboren und am 17.08.2024 beendet meine Elternzeit. Ich bin wieder im zweiten Zustand und erwarte noch 1 Kind. Mein Mutterschutz fängt am 31.08 an. Also 2 Wochen nach der Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber will die Elternzeit verlängern. 1.Frage ist.: Soll ich das annehmen ...

Hallo, ich habe noch 25 Tage Urlaub aus 2023, der normalerweise bei meinem AG bis 31.12.2024 genommen werden muss. Nun bin ich aber schwanger, gehe ab 13.06.2024 in Mutterschutz (ET 26.07.2024) und muss bis dahin meine Vertretung bis dahin einarbeiten. Was passiert mit meinem Resturlaub aus 2023? Der Urlaub aus 2024 bleibt ja bestehen und kann ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin an einer Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin (Haushalt) angestellt. Befristet läuft der Vertrag am 30.09.2024 aus. Ich gehe am 26.09.2024 in den Mutterschutz. Mir wurde nun überall her gesagt, mein Vertrag verlängere sich gem. des WissZeitVG um die Zeit des Mutterschutzes und Elternzeit, ohne das ein ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Hallo,    Ich habe folgende Frage:  Meine Elternzeit (2 Jahre) endet am 10.8., ich bin erneut schwanger und wäre offiziell ab 17.8. wieder im Mutterschutz.   Dazwischen liegt also eine Woche. Bei der Tätigkeit handelt es sich um einen medizinischen Beruf, in der ersten Schwangerschaft war ich im BV.   Wie soll ich vorgehen? ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...