Hallo Frau Bader, ich stehe leider gerade aufm Schlauch, was die genaue Länge meiner Elternzeit angeht. Ich bin gerade in Verhandlung mit meinem AG über eine Vertragsergänzung, da ich jetzt wieder Teilzeit während der Elternzeit einsteigen möchte. Im Zuge dessen, möchte ich für mein zweites Kind die Elternzeit auf drei (zwei sind schon genehmigt) verlängern. Fakten: Kind Nr. 1: *09. April 2011 (drei Jahre Elternzeit genehmigt) Kind Nr. 2: *02. Mai 2013 (bisher zwei Jahre genehmigt, drittes Jahr wird jetzt beantragt/verlängert) Die Elternzeit des ersten Kindes wurde durch die Geburt des zweiten Kindes unterbrochen und wird an die Elternzeit des zweiten Kindes drangehängt. Nach meiner Rechnung würde meine Elternzeit dann am 08. April 2017 enden. Stimmt das? oder doch der 01.Mai 2017? Oder endet die erste Elternzeit schon im Mutterschutz des zweiten und es kommt ein ganz anderes Datum zustande? Danke im Voraus für die Rechenhilfe. Schönen Gruß Lino
von lino am 06.05.2014, 11:53