Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück aus der Elternzeit

Frage: Zurück aus der Elternzeit

Jacky90

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Hallo . Ich hatte heute mein Gespräch mit meinem Teamleiter. Ich arbeite in der Bäckerei. Der Backshop gehört zum Markt ( bekannter Einzelhandel) . Derzeit bin ich noch in Elternzeit Die Ende September endet. Aufgrund das wir jetzt 2 Kinder haben und mein Mann den ganzen Tag arbeiten ist , bin ich für die Betreuung unserer Kinder zuständig. Daher ändern sich meine Arbeitszeiten die ich kommen kann. Mein Teamleiter hat daraufhin geantwortet, das ich entweder zu deren Bedingungen dort weiter arbeiten kann oder kündigen soll , da die mich nicht kündigen könnten. Ich arbeite dort seit 2016 und habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Kann er einfach solche Forderungen stellen, er ist auch nicht der oberste Chef. Nach meiner bitte sonst in den Markt versetzt zu werden, wurde auch sofort abgewimmelt . Leider hat die Marktleitung Urlaub, es war nur der stellvertretende da , der aber nichts gesagt hat. Ich danke schon mal für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wer innerhalb der Firma bevollmächtigt ist, derartige Entscheidungen zu treffen, kann ich Ihnen nicht sagen. Zu welchen Zeiten Sie arbeiten müssen, steht dem Arbeitsvertrag. Üblicherweise stehen dort aber keine Zeiten, sodass der Arbeitgeber auch verlangen kann, dass Sie zum Beispiel nachmittags kommen, wenn es Ihnen nicht passt. Dann ist es Ihre Verhinderung, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können und müssen kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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was ist im vertrag vereinbart? welche arbeitszeiten sind geregelt (gewesen)? diese regelung greift wieder. also darauf hast du anspruch. wenn DU nicht so arbeiten kannst wie er dich braucht und ihr euch nicht einig seid, ist es leider so dass DU kündigen musst. ist der backshop eine eigene institution? oder was genau für einen vertrag hast du? mit dem Laden an sich und arbeitsort bäckerei? oder mit dem laden vertrag und du wurdest nur dort eingesetzt? die info ist wichtig um dir helfen zu können in wie weit du einfach im laden arbeiten könntest. so einfach ist das nämlich nicht...


Jacky90

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Es sind im Vertrag nur die wöchentlichen Stunden vereinbart. Ich habe meinen Teamleiter und der Marktleitung schriftlich mitgeteilt das sich meine Stunden etwas reduzieren statt 20 Stunden 17,5 Stunden und wie ich arbeiten kann. Ich weiß das schon Mütter vor mir die erst im Backshop gearbeitet hatten in den Markt wechseln konnten und das zur Zeit immer noch auch welche um 8 Uhr anfangen dürfen weil sie erst die Kinder zum Kindergarten oder Schule bringen. Mein Teamleiter hat ein großes Problem mit Müttern. Er möchte lieber Leute haben die keine Kinder haben oder schon erwachsen sind . Das hat er uns schon oft zu verstehen gegeben. Er ist erst vor 2 Jahren dort angefangen. Mit meinem alten Teamleiter konnte man über alles reden. Ich dürfte nicht in den Markt, es würde keiner um 8 Uhr anfangen dürfen... aber das ist nicht korrekt. Ich habe ihm das über 3 Monate vorher SCHRIFTLICH mitgeteilt. Ich habe jetzt mehrfach gelesen das er bis 1 Monat vorher mir SCHRIFTLICH mitzuteilen muss das er es nicht akzeptiert. Wenn nicht, würde es somit mit einverstanden erklären.


Himbeere2008

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Wenn keine festen täglichen Arbeitszeiten im Vertrag stehen, kann der Arbeitgeber dich einsetzen wo und wann er möchte. Ein Recht auf diese "Muttizeiten" gibt es nicht. Kannst du diese Zeiten nicht erfüllen, musst du kündigen und nicht der AG.


mellomania

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steht im vertrag. das unternehmen an sich oder nur der backshop? wenn keine fixen zeiten vereinbart sind sondern nur von 7 uhr bis 20 uhr dann hst du wenig chancen..


luvi

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Hallo, Wende dich doch an den Vorgesetzten des Teamleiters. Vielleicht zeigt der mehr Verständnis. Viel Erfolg! LG luvi


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