Jacky90
Hallo . Ich hatte heute mein Gespräch mit meinem Teamleiter. Ich arbeite in der Bäckerei. Der Backshop gehört zum Markt ( bekannter Einzelhandel) . Derzeit bin ich noch in Elternzeit Die Ende September endet. Aufgrund das wir jetzt 2 Kinder haben und mein Mann den ganzen Tag arbeiten ist , bin ich für die Betreuung unserer Kinder zuständig. Daher ändern sich meine Arbeitszeiten die ich kommen kann. Mein Teamleiter hat daraufhin geantwortet, das ich entweder zu deren Bedingungen dort weiter arbeiten kann oder kündigen soll , da die mich nicht kündigen könnten. Ich arbeite dort seit 2016 und habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Kann er einfach solche Forderungen stellen, er ist auch nicht der oberste Chef. Nach meiner bitte sonst in den Markt versetzt zu werden, wurde auch sofort abgewimmelt . Leider hat die Marktleitung Urlaub, es war nur der stellvertretende da , der aber nichts gesagt hat. Ich danke schon mal für Ihre Antwort
Hallo, wer innerhalb der Firma bevollmächtigt ist, derartige Entscheidungen zu treffen, kann ich Ihnen nicht sagen. Zu welchen Zeiten Sie arbeiten müssen, steht dem Arbeitsvertrag. Üblicherweise stehen dort aber keine Zeiten, sodass der Arbeitgeber auch verlangen kann, dass Sie zum Beispiel nachmittags kommen, wenn es Ihnen nicht passt. Dann ist es Ihre Verhinderung, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können und müssen kündigen. Liebe Grüße NB
mellomania
was ist im vertrag vereinbart? welche arbeitszeiten sind geregelt (gewesen)? diese regelung greift wieder. also darauf hast du anspruch. wenn DU nicht so arbeiten kannst wie er dich braucht und ihr euch nicht einig seid, ist es leider so dass DU kündigen musst. ist der backshop eine eigene institution? oder was genau für einen vertrag hast du? mit dem Laden an sich und arbeitsort bäckerei? oder mit dem laden vertrag und du wurdest nur dort eingesetzt? die info ist wichtig um dir helfen zu können in wie weit du einfach im laden arbeiten könntest. so einfach ist das nämlich nicht...
Jacky90
Es sind im Vertrag nur die wöchentlichen Stunden vereinbart. Ich habe meinen Teamleiter und der Marktleitung schriftlich mitgeteilt das sich meine Stunden etwas reduzieren statt 20 Stunden 17,5 Stunden und wie ich arbeiten kann. Ich weiß das schon Mütter vor mir die erst im Backshop gearbeitet hatten in den Markt wechseln konnten und das zur Zeit immer noch auch welche um 8 Uhr anfangen dürfen weil sie erst die Kinder zum Kindergarten oder Schule bringen. Mein Teamleiter hat ein großes Problem mit Müttern. Er möchte lieber Leute haben die keine Kinder haben oder schon erwachsen sind . Das hat er uns schon oft zu verstehen gegeben. Er ist erst vor 2 Jahren dort angefangen. Mit meinem alten Teamleiter konnte man über alles reden. Ich dürfte nicht in den Markt, es würde keiner um 8 Uhr anfangen dürfen... aber das ist nicht korrekt. Ich habe ihm das über 3 Monate vorher SCHRIFTLICH mitgeteilt. Ich habe jetzt mehrfach gelesen das er bis 1 Monat vorher mir SCHRIFTLICH mitzuteilen muss das er es nicht akzeptiert. Wenn nicht, würde es somit mit einverstanden erklären.
Himbeere2008
Wenn keine festen täglichen Arbeitszeiten im Vertrag stehen, kann der Arbeitgeber dich einsetzen wo und wann er möchte. Ein Recht auf diese "Muttizeiten" gibt es nicht. Kannst du diese Zeiten nicht erfüllen, musst du kündigen und nicht der AG.
mellomania
steht im vertrag. das unternehmen an sich oder nur der backshop? wenn keine fixen zeiten vereinbart sind sondern nur von 7 uhr bis 20 uhr dann hst du wenig chancen..
luvi
Hallo, Wende dich doch an den Vorgesetzten des Teamleiters. Vielleicht zeigt der mehr Verständnis. Viel Erfolg! LG luvi
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Hallo Frau Bader, ich habe mein erstes Kind 05/2023 bekommen und mein zweites Kind kommt voraussichtlich 02/2026. ich war die gesamte Zeit in Elternzeit und werde diese fristgerecht zum Beginn des Mutterschutzes kündigen. habe ich dann wieder Anspruch als Mutterschutzgeld für das Gehalt die letzten 3 Monate vor der Geburt/Beginn des M ...
Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...
Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...
Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt? wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...
Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren. Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...
Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld bei Mischeinkünften - Werbungskosten im Rahmen der angestellten Tätigkeit
- Höhe des Urlaubsgeldes nach Elternzeit
- Bewerbungen während Elternzeit
- Ekternzeit vorzeitig beenden wegen Finanzielle Notlage
- Erneut schwanger in Elternzeit
- Verfahren Sorgerecht (ABR): Was kann beantragt werden?
- KITA 1. Wahl wegen und Entfernung, trotzdem nur spontan platz in waldkindergarten bekommen mit kurzen zeiten und 40min weg bergauf
- Elterngeld , Kündigung und ALG1
- Elternzeitwechsel von Mutter zu Vater
- Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit