Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zurück aus der Elternzeit

Frage: Zurück aus der Elternzeit

Jacky90

Beitrag melden

Hallo . Ich hatte heute mein Gespräch mit meinem Teamleiter. Ich arbeite in der Bäckerei. Der Backshop gehört zum Markt ( bekannter Einzelhandel) . Derzeit bin ich noch in Elternzeit Die Ende September endet. Aufgrund das wir jetzt 2 Kinder haben und mein Mann den ganzen Tag arbeiten ist , bin ich für die Betreuung unserer Kinder zuständig. Daher ändern sich meine Arbeitszeiten die ich kommen kann. Mein Teamleiter hat daraufhin geantwortet, das ich entweder zu deren Bedingungen dort weiter arbeiten kann oder kündigen soll , da die mich nicht kündigen könnten. Ich arbeite dort seit 2016 und habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Kann er einfach solche Forderungen stellen, er ist auch nicht der oberste Chef. Nach meiner bitte sonst in den Markt versetzt zu werden, wurde auch sofort abgewimmelt . Leider hat die Marktleitung Urlaub, es war nur der stellvertretende da , der aber nichts gesagt hat. Ich danke schon mal für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wer innerhalb der Firma bevollmächtigt ist, derartige Entscheidungen zu treffen, kann ich Ihnen nicht sagen. Zu welchen Zeiten Sie arbeiten müssen, steht dem Arbeitsvertrag. Üblicherweise stehen dort aber keine Zeiten, sodass der Arbeitgeber auch verlangen kann, dass Sie zum Beispiel nachmittags kommen, wenn es Ihnen nicht passt. Dann ist es Ihre Verhinderung, dass Sie den Vertrag nicht erfüllen können und müssen kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

was ist im vertrag vereinbart? welche arbeitszeiten sind geregelt (gewesen)? diese regelung greift wieder. also darauf hast du anspruch. wenn DU nicht so arbeiten kannst wie er dich braucht und ihr euch nicht einig seid, ist es leider so dass DU kündigen musst. ist der backshop eine eigene institution? oder was genau für einen vertrag hast du? mit dem Laden an sich und arbeitsort bäckerei? oder mit dem laden vertrag und du wurdest nur dort eingesetzt? die info ist wichtig um dir helfen zu können in wie weit du einfach im laden arbeiten könntest. so einfach ist das nämlich nicht...


Jacky90

Beitrag melden

Es sind im Vertrag nur die wöchentlichen Stunden vereinbart. Ich habe meinen Teamleiter und der Marktleitung schriftlich mitgeteilt das sich meine Stunden etwas reduzieren statt 20 Stunden 17,5 Stunden und wie ich arbeiten kann. Ich weiß das schon Mütter vor mir die erst im Backshop gearbeitet hatten in den Markt wechseln konnten und das zur Zeit immer noch auch welche um 8 Uhr anfangen dürfen weil sie erst die Kinder zum Kindergarten oder Schule bringen. Mein Teamleiter hat ein großes Problem mit Müttern. Er möchte lieber Leute haben die keine Kinder haben oder schon erwachsen sind . Das hat er uns schon oft zu verstehen gegeben. Er ist erst vor 2 Jahren dort angefangen. Mit meinem alten Teamleiter konnte man über alles reden. Ich dürfte nicht in den Markt, es würde keiner um 8 Uhr anfangen dürfen... aber das ist nicht korrekt. Ich habe ihm das über 3 Monate vorher SCHRIFTLICH mitgeteilt. Ich habe jetzt mehrfach gelesen das er bis 1 Monat vorher mir SCHRIFTLICH mitzuteilen muss das er es nicht akzeptiert. Wenn nicht, würde es somit mit einverstanden erklären.


Himbeere2008

Beitrag melden

Wenn keine festen täglichen Arbeitszeiten im Vertrag stehen, kann der Arbeitgeber dich einsetzen wo und wann er möchte. Ein Recht auf diese "Muttizeiten" gibt es nicht. Kannst du diese Zeiten nicht erfüllen, musst du kündigen und nicht der AG.


mellomania

Beitrag melden

steht im vertrag. das unternehmen an sich oder nur der backshop? wenn keine fixen zeiten vereinbart sind sondern nur von 7 uhr bis 20 uhr dann hst du wenig chancen..


luvi

Beitrag melden

Hallo, Wende dich doch an den Vorgesetzten des Teamleiters. Vielleicht zeigt der mehr Verständnis. Viel Erfolg! LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...

Hallo, ich habe Vollzeit gearbeitet und war vor meiner Elternzeit im Beschäftigungsverbot und habe noch 19 Tage Urlaub. Nach meiner Elternzeit fange ich wieder in Teilzeit (15 Stunden) an. Mein Arbeitgeber möchte nun meine 19 Tage Urlaubsanspruch an die Teilzeit anpassen, also mit weiterhin 19 Tage Urlaub in Teilzeit geben. Dadurch werden meine "U ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis März 2026 noch in Elternzeit. Ich habe mir ein Jahr genommen und noch auf einen Monat verlängert. Wir haben bereits einen Kitaplatz, und ich gehe April 2026 wieder arbeiten. Ich und mein Mann haben einen erneuten Kinderwunsch. Was würde mit der Elternzeit und dem Elterngeld passieren, wenn ich während der ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...

Guten Tag. Ich befinde mich seit November 2024 in Elternzeit, welche bis November 2026 andauert. Ich habe fristgerecht einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt, den ich zum 01.12.2025 beginnen möchte, und gleichzeitig einen Urlaubsantrag eingereicht. Es sind noch 39 Urlaubstage aus meiner Vollzeitbeschäftigung übrig. Wie in ...