Tantetilly2021
Hallo Frau Bader, Ich habe ein BV erhalten. Ich bekomme zu meinem Grundgehalt, eine vertraglich festgelegte Provision sowie eine Index Zahlung, die monatlich variiert. Nun meine Frage bekomme ich diese „Zuschläge“ in entsprechender Höhe auch im BV ? Dies macht nämlich einen erheblichen Teil meines Gehalts aus Vielen Dank
Hallo, ja, Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten würden. Für Zuschläge müssen Steuern gezahlt werden. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst im bv das was du ohne bekommst. zuschläge müssen aber versteuert werden soviel ich weiß
MamaausM
Du bekommst den durchschnittlich der 3 Monate vor eintritt der Schwangerschaft. Zulagen werden allerdings versteuert. Das hat aber Vorteil beim Elterngeld. Sie sind dann laufender Bezug. Anders wenn sie steuerfrei gezahlt werden würden
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"