Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeugnis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zeugnis

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit - vor der Elternzeit habe ich Vollzeit in einer Arztpraxis gearbeitet. Mein Chef wird spätestens in einem Jahr seine Praxis schließen oder einem Nachfolger übergeben. Nächste Woche wollte ich mit meinem Chef wegen einem Zwischenzeugnis sprechen, falls er die Praxis schon früher schließt und ich darüber nicht informiert werde. Mein Chef vermeidet es nämlich mit mir zu sprechen, informiert mich auch nicht über Dinge wie die Praxisschließung oder Nachfolgerübergabe. Nur durch eine Kollegin habe ich davon erfahren. Da ich mir sicher bin, dass mein Chef mir ein schlechtes Zeugnis ausstellen wird, obwohl dies völlig ungerechtfertigt wäre, möchte ich mich schon jetzt bei Ihnen erkundigen, wie ich am besten gegen dieses Zeugnis vorgehen kann. Wie kann ich nachweisen, dass mir eigentlich ein gutes Zeugnis zusteht und dass die Dinge, die evtl. in dem Zeugnis stehen, gar nicht wahr sind? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Gruß, Alexandra P.S.: Bitte keine Antworten von anderen Forumsteilnehmern, ich habe ausschließlich Frau Bader angesprochen!!! Danke!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bei einem Zwischenzeugnis können Sie eine Gegendarstellung schreiben und mit in die Personalakte mit aufnehmen.Ansonsten kann man gerichtl. gegen ein Zeugnis vorgehen, muss aber im gewissen Rahmen darlegen können, warum das Zeuignis falsch ist. Gruß, NB


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