Mitglied inaktiv
hallo, habe eine frage an sie und hoffe, daß sie mir weiterhelfen können. :-) ich bin derzeit in der 18. ssw. seit dem 28.12. bin ich krankgeschrieben. da ich aber vorher auch schon schwangerschaftsbedingt krank geschrieben war, bekomme ich nun seit dem 15.01. geld von der krankenkasse. meine frage ist nun ob denn der arbeitgeber trotz krankschreibung urlaubsgeld zahlen muß. ich bin versicherungskauffrau und erhalte 13. und 14. gehalt. und meine weitere frage ist ob ich aber dem beschäftigungsverbot 6 wochen vor der entbindung dann wieder mein normales gehalt bekomme und 12 wochen danach ebenfalls (gibt einen kaiserschnitt in der 27. woche) und wonach richtet sich dann das erziehungsgeld. nach meinem normalen gehalt und den bezügen die ich von der krankenkasser erhalten habe. uff, ist doch ganz schön lang geworden. freue mich schon auf ihre antwort und bedanke mich herzlich im voraus. mit freundlichen grüßen kimac72
Hallo, Sie schreiben mal Beschäftigungsverbot (= Lohnfortzahlung mit allem) und mal Krankschreibung (Krankengeld ab der 7. Woche). Das ist ein erheblicher Unterschied. Das EG richtet sich nach dem Gahlt des Jahres vor der Geburt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
...lässt du dich krankschreiben und dir kein beschäftigungsverbot von deinem arzt ausstellen??? wenn du ein beschäftigungsverbot erhälst, bekommst du weiterhin deinen vollen lohn und kein krankengeld. auf deine frage mit dem urlaub kann ich dir allerdings nicht antworten. lg two_kids
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