Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnsitz im Ausland - Geburt in Deutschland

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnsitz im Ausland - Geburt in Deutschland

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Liebe Frau Bader, mein Mann und ich haben im Moment keinen deutschen Wohnsitz. Wir möchten aber für die Entbindung nach Deutschland kommen und auch noch 2-3 Monate bleiben bevor wir zurückkehren. Jetzt haben wir gehört, daß es Schwierigkeiten mit der Anmeldung des Kindes und der Ausstellung einer Geburtsurkunde geben soll, wenn am Ort der Entbindung nicht auch der Wohnsitz ist. Ist das Erziehungsgeld auch an einen deutschen wohnsitz gebunden und kann es auch für 2-3 Monate bezogen werden? Vielen Dank für Ihre Antwort MfG Heike.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Heike, im Gesetz steht, dass EG bekommt, wer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hier hat oder vorübergehend für einen deutschen Dienstherrn vorübergehend ins Ausland geschickt wurde oder Grenzgänger ist und mind. 15 Std. in D arbeitet. Es kann auch für kurze Zeit bezogen werden. Gruß, NB


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