Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnsitz Deutschland abmelden

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnsitz Deutschland abmelden

Bine200

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Sehr geehrte Frau Bader, da wir ziemlich viel im Ausland unterwegs sind und unsere Kinder mitnehmen werden, ist bei uns folgendes geplant: Ich stehe weder im Grundbuch, besitze kein Auto auf meinen Namen und meine Freiberufliche Tätigkeit wird nicht zum Gewerbe. So kann ich als Mutter mit den Kindern den Wohnsitz in Deutschland jederzeit abmelden, umgeh die Anweseheitspflicht an einer Präsenzschule und kann die Kinder an der Fernschule in Hamburg für deutsche Kinder im Ausland anmelden. Diese nimmt mit den Kindern per Internet den Stoff der deutschen Präsenzschule durch. So verpassen Sie auch im Ausland nicht den Anschluss. Jetzt habe ich noch eine Frage: Wem wird von der Gemeinde alles gemeldet, dass ich für eine Dauer von max. 3 Monaten im Jahr keinen Wohnsitz in Deutschland habe? Erfährt das z.B. eine Bank oder Versicherungen? Die Postversandanschrift bleibt, mein Mann ist ja weiter gemeldet und an unserem Briefkasten steht sein Name. Also Post geht nicht ins Leere. Ich hoffe nämlich, dass wir nur zur Gemeinde, Schule und Krankenversicherung (wegen Anwartschaft) gehen müssen. Vielen Dank Bine


Philomena0303

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Warum tust du deinen Kindern das an? Was soll das alles?


Lelo317

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So weit ich weiß, musst du dich und die Kinder aber doch irgendwo anmelden, in irgendeinem Land.


Lina_100

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Bei maximal drei Monaten im Jahr hätten wir dann hier den umgekehrten Fall als oft bzgl. Eltern- und Kindergeld als Frage gestellt. Sie haben doch einen Wohnsitz hier. Offensichtlich ist Ihnen das auch bewusst. Ich würde mich informieren, welche zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen (auch für Ihren Mann) hier drohen könnten, bevor ich das als Familie so angehe. Versicherungsrechtlichen kann das z.B. auch bei der Hausratversicherung oder ggf. Gebäudeversicherung ziemlich Ärger geben und im Schadensfall teuer werden.


desireekk

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Hallo, die Gemeinden melden keiner Bank und keiner Versicherung ob Du gemeldet bist oder nicht, solange Du Deine Rechnungen bezahlst. Und ob Du im Grundbuch stehst oder nicht hat nix damit zu tun, dass Du Dich in D nicht abmelden kannst. Dein Man bleibt gemeldet, idealerweise ist er dann auch beim haus etc. Versicherungsnehmer. Denkt daran: er ist krankenversicherungspflichtig! Gruss D


desireekk

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Nicht alle Länder haben ein Meldegesetz wie in D. ich lebe in einem Land in dem es kein Meldegesetz gibt. Da sind einige Verwaltungsakte eben anders geregelt. Gruß D


luvi

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Hallo, So weit ich weiß, braucht man keine Anwartschaft für die Krankenkasse mehr. In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht und die vorherige KK muss euch wieder versichern (gesetzliche KK). LG luvi


Bine200

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@Philomena Kulturelle Bildung im Ausland schadet nur, wenn der Anschluss der Schule verpasst wird. Und wenn man 6 Wochen der Ferien und 4-6 Wochen der Schulzeit im Ausland ist und das mit Privatunterricht verbindet kann es nur zum Guten sein. Besonders wenn dort noch die Fremdsprache intensiv gelernt wird. @ Lelo Hängt von dem Land und dem Visum ab. Beim Businessvisum USA geben wir die Firmenwohnung an. @Lina Kennen Sie sich rechtlich aus? Weil dann bitte unbedingt den entsprechenden Paragraphen schicken, wenn Sie können. Nach meinem Kenntnisstand kann bei Arbeit im Ausland der Wohnsitz in Deutschland abgemeldet werden, muss aber nicht, wenn er einen gewissen Zeitraum nicht überschreitet. Sollte es länger sein MUSS man den Wohnsitz sogar abmelden. Wenn dieser Kenntnisstand falsch ist, lasse ich mich natürlich eines Besseren belehren. Um Strafrechtlich nichts falsch zu machen, muss ich wissen, wem ich verpflichtet bin das zu melden. Und das versuchen wir gerade herauszufinden. Bei dem Rest würde ich einfach nur gerne weiter Beiträge zahlen ohne großes Theater. @desireekk Super, danke für den Tipp mit den Versicherungspolicen auf den Namen meines Mannes, dann würden die ja sogar zahlen wenn etwas in der Zeit passiert, wo wir nicht da sind. Klar, mein Mann bleibt weiter Krankenversichert...Die ausländische Firma zahlt ja weiter nach deutschem Recht Gehalt- also die Firma führt die Beiträge ab. Wie immer. @Luvi Danke für den Hinweis.


Bine200

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@Lina Also ich habe jetzt das ganze Meldegesetz Bayern durchgelesen, bin aber kein Jurist: Ab 2 Monate kann man sich abmelden muss es aber nicht, wenn der Aufenthalt klar begrenzt ist (wie z.B. Auslandseinsatz) Bei meinem Mann klar begrenzt (Auslandseinsatz) und er bleibt gemeldet und wir gehen mit und melden uns ab.... ich finde hier keinen Verstoß...


Bine200

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Jetzt eine ganz klare Behördliche Auskunft: Wir KÖNNEN uns beide abmelden wenn wir ins Ausland gehen, müssten dies sogar tun, wenn wir keine Wohnung mehr haben. Da wir eine Wohnung haben, bleibt es uns überlassen. Anmeldung und Abmeldung kostenlos. Reisepass bleibt unverändert, inkl. Angabe zum Wohnort (man sollte diesen also definitiv vor Abmeldung besitzen), nur im Personalausweis bekommt man für die Zeit im Ausland einen Aufkleber wo drauf steht, "keine Adresse in Deutschland". Da wir aber nach Abgabenordnung (Steuer und Kindergeld unterliegt einer anderen Wohnsitzregelung) trotz Abmeldung immer noch einen Wohnsitz in Deutschland haben, ändert sich zum Glück in diesen Monaten steuerrechtlich nichts- dementsprechend brauch man hier auch nichts melden. Ein Anwalt wird jetzt unsere Versicherungsrechtlichen unten angegebenen Angelegenheiten klären. Wenn diesbezüglich Fragen sind, kann man mich gerne Anschreiben. Die Ergebnisse werde ich nicht veröffentlichen. - Arbeitslosenversicherung für Selbstständige - Freiberufliche Tätigkeit inkl. Versicherungen - Immatrikulation an der Uni - Hausrat, Haftpflicht und Glas, Unfall - Wohnriesterförderung mit Wohnsitzunterbrechung - Private KV - Reiseversicherungen mit Auslandshaftpflicht Also wer interesse hat, bitte per PN


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