Steffi und Baby
Hallo Frau Bader, ich möchte während der Elternzeit und während des Bezuges von Elterngeld zusätzlich einen Antrag auf Wohngeld stellen. Da ist eine Anlage für den Arbeitgeber (Verdienstbescheinigung) dabei. Ich habe in der Zeit ja aber gar keine Einkünfte vom Arbeitgeber. Muss ich diesen Vordruck trotzdem ausfüllen lassen oder reicht der Elterngeldbescheid? Mit freundlichen Grüßen Stefanie Delloch
Hallo, da brauchen Sie trotzdem die Bescheinigung Liebe Grüße NB
Annimais
Der Elterngeldbescheid reicht aus, vielleicht zusätzlich einfach die Jahresabrechnung beilegen. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot
- Kurs "Kinder im Blick"
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld
- Gehalt in der Schwangerschaft und Elterngeld