zeitungsjule
Guten Tag Frau Bader, ich habe mal eine Frage. Ich beziehe zur Zeit EG und beabsichtige Wohngeld zu beantragen. Muss ich das der Elterngeldstelle melden und geht das überhaupt? Bis Juli kommen wir hin aber ab Juli bekomme ich noch nicht einmal 500€ habe aber Ausgaben von ca 800€. Danke schon einmal im voraus. Finde den Foren echt gut man wird echt gut beraten. MFG Z-Jule
Hallo, das geht, wenn der Unterhalt vom Vater für Mutter u Kind nicht ausreichen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Ja, das kannst Du beantragen. Meinst Du 500€ Elterngeld ? Das sind ja aber nicht allei Einnahmen die Du hast, oder ?
zeitungsjule
Hallöle Sternenschnuppe, 500€ plus 184€ Kindergeld das sind meine ganzen einnahmen ab Juli.
Sternenschnuppe
Ok, da fehlt aber der Teil des Vaters vom Kind. Unterhalt fürs Kind, Betreuungsgeld von ihm für Dich. Wieso bekommst Du keinen Unterhalt von ihm ?
zeitungsjule
ich lebe mit dem Vater zusammen deshalb kein unterhalt. aber das ist mein Geld was ich bekomme. Kann damit nicht mein Anteil der Miete etc, begleichen. Mir fehlen ca. 1000€ zum Gehalt / EG. Ich möchte au nicht von meinen Freund abhänig sein.
Sternenschnuppe
Ähm, dein Freund ist der Vater EURES Kindes, und sowohl das Kind hat er zu versorgen und auch Dich. Immerhin bleibst du wegen EUREM Kind Zuhause. Deinen Anteil der Miete ? Du bist nicht von Deinem Freund abhängig, das ist Dein Recht und vor allem das Recht des Kindes. Gesetzlich vorgeschrieben etc. Oder arbeitet und verdient nun auch weniger um sich zu gleichen Teilen um Euer Kind zu kümmern ?
Pamo
Erst mal musst du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vom Kindsvater einfordern. Nur wenn der nicht zahlen kann oder will, könnte der Staat einspringen.
zeitungsjule
hi Sternenschnuppe... das ist ja alles richtig. Jeder hat seinen Anteil an der Wohnung/Miete/restlichen Ausgaben zutragen und so viel verdient er auch nicht das er alles auffangen kann. außerdem möchte ich nicht betteln wenn ich mal zu Frisur oder ne Hose etc. haben möchte.
Sternenschnuppe
Sorry, ich habe es noch nicht verstanen so ganz. Wo beteiligt er sich am Kind ? Welchen Anteil trägt er an den Kosten ?
Sternenschnuppe
Früher ohne Kind Kosten gerecht zu teilen, super Sache. Was hat sich an der Verteilung denn nun mit Kind verändert ?
zeitungsjule
das ich rund 1000€ weniger mit nach hause bringe.er zahlt schon die raten fürs neue Auto und etc.
Pamo
In diesem Fall wirst du dein Einkommen anders erhöhen müssen, als mit staatlichen Zuschüssen. Diese sind für Bedürftige da.
Sternenschnuppe
Und etc. heisst was genau ? Wenn Du Wohngeld beantragst müsst ihr eh gemeinsam Eure Finanzen offenlegen. Ihr seid EINE Familie, das scheint weder bei ihm noch bei Dir angekommen zu sein. Füreinander einstehen, gemeinsames ! Kind etc.
Ähnliche Fragen
Hallo ich hab mich vor kurzem von meinem Partner getrennt. Ich bin derzeit in Elternzeit, wir haben einem 4 Monate alten Sohn gemeinsam. Ich kriege das Basis Eltengeld ca.1000€ . Das mit dem Kindesunterhalt haben wir noch nicht geklärt und wir haben immer noch gemeinsamen Mietvertrag. Er will bald ausziehen und ich kann mir jetzt nicht mehr alleine ...
Sehr geehrte Frau Bader Ich habe eine Frage an Sie.Und zwar wie viel Prozent darf die Wohngeldstelle von Unterhalt anrechnen. Vielen Dank
Guten Tag Frau Bader, Ich sitze hier vor dem Wohngeldantrag und bin nun etwas ratlos, gegenüber der Verdienstbescheinigung. Ich bin seit Ende September in Elternzeit, da ich im Gesundheitswesen arbeite, war ich seit Dezember 2020 im Beschäftigungsverbot. Da ich Alleinerziehend bin und das Elterngeld mit 2 Kids nicht ausreichend ist;Kindsva ...
Sehr geehrte Frau Bader, Zur Zeit befinde ich mich in Trennung vom Vater unseres gemeinsamen Sohnes. Wir leben z.Z noch in unserer gemeinsamen Wohnung bis er eine neue gefunden hat. Unser Vermieter sind meine Eltern und durch diese hatte ich erst erfahren, dass er die letzte Miete bloß noch zur Hälfte überwiesen hat. Laut ihm ist es ja voll ...
Guten Tag, Ich bin schwanger und die Alleinverdienerin in unserer Familie. Darf ich während der Elternzeit Wohngeld beantragen? Durch das Elterngeld selbst wird es nicht möglich sein, es finanziell zu schaffen. Ich würde so gern wenigstens das erste Jahr daheim bleiben können.
Hallo liebes Team, ich befinde mich in Elternzeit meines ersten Kindes bis mein Mutterschutz für Kind nr.2 beginnt. Die Elternzeit beende ich beim Arbeitgeber vor Mutterschutz Beginn damit ich Recht auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe. Da ich gerade kein Elterngeld mehr bekomme würde ich gerne den Kinderzuschlag oder Wohngeld beantrage ...
Hallo, Ich gehe arbeiten, mein Ex bekommt ALGII. Ich wurde angeschrieben bezüglich KindesUnterhalt. (2Kinder) Wird das Wohngeld und der Kinderzuschlag als Einkommen berechnet? Das Kindergeld teilen wir, das hebt sich ja dann auf. Freue mich auf ihre Antwort. Lg
Hallo Frau Bader, Ich bin seit März 2021 (Geburt 1. Kind) in Elternzeit und Ende Dezember kommt unsere zweite Tochter. Ab Geburt wollen wir beide für ein Jahr in Elternzeit bleiben und danach fängt meine Frau wieder an zu arbeiten und ich bleibe noch ein weiteres Jahr zu Hause. Das heißt nächstes Jahr bekommen wir 12 Monate Elterngeld über meine ...
Hallo, ich trete als Vater, mit der Geburt meines 2. Kindes, Elternzeit an und beziehe nun (theoretisch seit ein paar Tagen, Antrag noch in Bearbeitung) Basis-Elterngeld von ca. 1000 € im Monat. In einer Beratungstelle sagte man uns Wohngeld wäre zur Unterstützung sinnvoller und bei uns passender als Bürgergeld. Auch stressfreier und menschwürdi ...
Hallo Frau Bader, Ich zahle neben dem Unterhalt noch die Kindergartengebühren zur Hälfte. Jetzt habe ich in einer gerichtlichen Anhörung erfahren, dass meine Ex, bei der unsere gemeinsame Tochter hauptsächlich lebt, Wohngeld und Kindergeldzuschuss bekommt. Muss sie dann überhaupt noch Kindergartengebühren zahlen? Viele Grüße Donald
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner