Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohngeld in der EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohngeld in der EZ

zeitungsjule

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Guten Tag Frau Bader, ich habe mal eine Frage. Ich beziehe zur Zeit EG und beabsichtige Wohngeld zu beantragen. Muss ich das der Elterngeldstelle melden und geht das überhaupt? Bis Juli kommen wir hin aber ab Juli bekomme ich noch nicht einmal 500€ habe aber Ausgaben von ca 800€. Danke schon einmal im voraus. Finde den Foren echt gut man wird echt gut beraten. MFG Z-Jule


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht, wenn der Unterhalt vom Vater für Mutter u Kind nicht ausreichen Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Ja, das kannst Du beantragen. Meinst Du 500€ Elterngeld ? Das sind ja aber nicht allei Einnahmen die Du hast, oder ?


zeitungsjule

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Hallöle Sternenschnuppe, 500€ plus 184€ Kindergeld das sind meine ganzen einnahmen ab Juli.


Sternenschnuppe

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Ok, da fehlt aber der Teil des Vaters vom Kind. Unterhalt fürs Kind, Betreuungsgeld von ihm für Dich. Wieso bekommst Du keinen Unterhalt von ihm ?


zeitungsjule

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ich lebe mit dem Vater zusammen deshalb kein unterhalt. aber das ist mein Geld was ich bekomme. Kann damit nicht mein Anteil der Miete etc, begleichen. Mir fehlen ca. 1000€ zum Gehalt / EG. Ich möchte au nicht von meinen Freund abhänig sein.


Sternenschnuppe

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Ähm, dein Freund ist der Vater EURES Kindes, und sowohl das Kind hat er zu versorgen und auch Dich. Immerhin bleibst du wegen EUREM Kind Zuhause. Deinen Anteil der Miete ? Du bist nicht von Deinem Freund abhängig, das ist Dein Recht und vor allem das Recht des Kindes. Gesetzlich vorgeschrieben etc. Oder arbeitet und verdient nun auch weniger um sich zu gleichen Teilen um Euer Kind zu kümmern ?


Pamo

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Erst mal musst du Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vom Kindsvater einfordern. Nur wenn der nicht zahlen kann oder will, könnte der Staat einspringen.


zeitungsjule

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hi Sternenschnuppe... das ist ja alles richtig. Jeder hat seinen Anteil an der Wohnung/Miete/restlichen Ausgaben zutragen und so viel verdient er auch nicht das er alles auffangen kann. außerdem möchte ich nicht betteln wenn ich mal zu Frisur oder ne Hose etc. haben möchte.


Sternenschnuppe

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Sorry, ich habe es noch nicht verstanen so ganz. Wo beteiligt er sich am Kind ? Welchen Anteil trägt er an den Kosten ?


Sternenschnuppe

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Früher ohne Kind Kosten gerecht zu teilen, super Sache. Was hat sich an der Verteilung denn nun mit Kind verändert ?


zeitungsjule

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das ich rund 1000€ weniger mit nach hause bringe.er zahlt schon die raten fürs neue Auto und etc.


Pamo

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In diesem Fall wirst du dein Einkommen anders erhöhen müssen, als mit staatlichen Zuschüssen. Diese sind für Bedürftige da.


Sternenschnuppe

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Und etc. heisst was genau ? Wenn Du Wohngeld beantragst müsst ihr eh gemeinsam Eure Finanzen offenlegen. Ihr seid EINE Familie, das scheint weder bei ihm noch bei Dir angekommen zu sein. Füreinander einstehen, gemeinsames ! Kind etc.


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