JungeMamix3
Hallo, Meine Frage ist wie folgt... Ab 9.09 bin Ich in Mutterschutz. Ich arbeite derzeit auf 450€ basis, im Oktober werde Ich 210€ Mutterschaftsgeldbekommen und am 22.10 ist der ET meines 2 Sohnes, ab 1.11 würde Ich gerne Wohngeld beantragen. Was benötige Ich alles an unterlagen? Wan kann/sollte Ich den Antrag stellen, damit Wir ab 1.11 Wohngeld bekommen? Vielen dank im Vorraus Lg
Hallo, alle Unterlagen, die Ihre finanz. Situation darstellen. Einkünfte u AUsgaben/Schulden Liebe Grüße NB
ewka28
Hallo, der Antrag soll immer in dem Monat, ab dem du das Geld bekommen willst, gestellt werden, also bei dir irgendwann vom 1.11- 30.11. Die unterlagen, die benötigt werden, sind vom Amt abhängig. Meistens steht das im Netz auf deren Seite beschrieben. Wenn nicht, musst du beim Amt nachfragen oder zunächst die Unterlagen versenden, die du notwendig findest. Wohngeldstelle Frankfurt schreibt z.B. im Netz: Für Ihren Erstantrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) benötigen wir folgende Unterlagen (falls zutreffend): Als Identitätsnachweis legen Sie bitte von allen zum Haushalt gehörenden Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Personalausweis oder Pass in Kopie bei. Auf der Kopie müssen Lichtbild, Gültigkeitsdatum und Unterschrift sowie die Aufenthaltsdauer (entfällt bei EU-Bürgern) ersichtlich sein. Mietvertrag (komplett, außer Hausordnung) Letzte Mietänderungsmitteilung des Vermieters/Erhöhungsschreiben des Vermieters Letzten zwei Mietquittungen (Kontoauszüge) Vordruck „Verdienstbescheinigung“ bei Erwerbstätigen (auch bei geringfügig Beschäftigten) vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und die letzten 3 Verdienstabrechnungen Aktueller Bewilligungs- und Änderungsbescheid für Arbeitslosengeld I sowie den Kontoauszug der letzten Überweisung Aktueller Bewilligungs- und Änderungsbescheid von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung, etc.) Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden usw.) Rentenbescheide (auch Betriebs-, Werks- und Firmenrenten, sowie Pensionen) Einnahmen aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb (letzter Einkommensteuerbescheid, letzte Einkommensteuererklärung, Einnahme-/Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, Bilanz etc.) Sonstige Einkünfte (Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Sachleistungen usw.) Aktuelle Schulbescheinigung bei Kindern über 15 Jahren oder bei Studierenden eine Studienbescheinigung mit Semesterangabe Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes Nachweis über Pflegegeld Nachweis über erhöhte Werbungskosten und/oder erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (Urteil, Vereinbarung und aktuelle Zahlbelege) Zum Glück trifft selten einen alles:-) Hoffe, konnte dir helfen. LG
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