Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wohnanteil bei Eigentum

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wohnanteil bei Eigentum

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Hallo, ist es richtig, daß bei der Unterhaltsberechnung ein bestimmter Anteil "Wohnanteil (Unterkunft+Heizung) vom Selbstbehalt abgezogen werden darf? Der Vater meines nichtehel. Kindes besitzt ein Einfamilienhaus und wohnt darin. Darf von seinem Selbstbehalt ein bestimmter Betrag als Wohnanteil abgezogen werden und wie heißt der Paragraph dazu? Ist es für eine Unterhaltsberechnung gegenüber der Mutter des nichtehel. Kindes relevant, wenn der Vater ein drittes, exotisches Auto im Wert von ca. 25000 Euro besitzt? Kann das irgendwo angerechnet werden? Vielen Dank und viele Grüße, Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, In den Selbstbehaltswerten ist ein Wohnanteil (Unterkunft und Heizung) enthalten. Die Werte betragen: - Beim notwendigen Selbstbehalt beträgt der Wohnanteil 360,- € - Im angemessenen Selbstbehalt ist ein Wohnanteil von 440,- € enthalten. Will der Unterhaltsverpflichtete einen höheren Selbstbehalt auf Grund höherer Miete geltend machen will, so muss er das nachweisen, z.B. auf Grund ortsbedingter höherer Mietzinsen. Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindsvater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2.Höhe des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Sie bekommt 750 €, wenn sie selber auch arbeitet, sonst 650 €. (so Rechtsprechung Gerichte) Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Gruß, NB


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ot


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Man gut, dass du Bescheid weisst! Was sollen solche Kommentare? Meinst du nicht, dass hier jeder für sich selbst antworten kann? Oder wirst du für deine Arbeit bezahlt?


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Und was geht DICH das an was ich hier schreibe ? Bist Du hier die Polizei ? Frau Bader hatte weiter unten geschrieben daß sie nicht antworten darf weil kerstin nen Anwalt hat -aber manche leute kappierens nicht ! Nagut hat sie ebend Glück gehabt ! Und Du solltest Dir mal lieber ne Arbeit suchen damit Du dem Vater Deines Kindes nicht auf der Tasche liegen mußt -anstatt hier andre anzumachen !


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Hi karina, wenn du meinst, dass du hier persönlich werden musst, bitte. tu das solang du dazu Lust und Laune hast. Als "Polizei" hast du dich hier aufgeführt: Frau Bader darf dir nicht antworten...dädädädädä...wie ein Kindergartenkind. Und wenn du dir hier schon die Mühe machst, alles durchzusuchen, damit du meinst mich irgendwie beschimpfen zu können, bitte. Aber denk nicht, dass du ach wie schlau bist. Du kannst/darfst dir hier gar kein Urteil erlauben, oder kennst du alle Hintergründe? Weisst du, warum ich nicht arbeiten gehen kann? NEIN! Kennst du meine Lebenssituation? NEIN! Kennst du die finanzielle Situation des Vaters? NEIN! Kennst du die gesundheitliche Verfassung meines Sohnes? NEIN! Also halte dich da raus. Und halte dich an das Thema, welches ich bei dir bemängelt habe.


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Ich sehe es ähnlich, du kannst hier nicht jemandem schreiben der Hilfe sucht: Frau Bader darf dir nicht antworten. Jeder hat seine Meinung, aber du nimmst anderen eine Entscheidung ab und vertritts nicht deine Meinung. Es kann dir ja auch niemand vorschreiben, was du darfst und was du nicht darfst. Dieses ist ein Forum, in dem Hilfe gesucht wird. Glaubst du mit diesem Posting hilfst du jemandem, zumal es auch noch falsch war? denn Frau Bader hat ja geantwortet. Gruß Stephanie


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