Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Eigentum/ Hartz4

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Eigentum/ Hartz4

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Hallo Frau Bader, ich habe eine kleine Eigentumswohnung (65 m²), die ich damals mit 30.000 DM angezahlt habe. Nun bekomme ich Hartz4, da ich alleinerziehend bin und keinen Krippenplatz bekomme. Der Mensch bei der ARGE sagte mir "daß er ein Auge zudrücken" würde und normalerweise müßte ich erstmal meine Wohnung belasten. Wobei ich mich frage, welche Bank mir das bezahlt?! Ist das Rechtens? Vielen Dank und nette Grüße, Claire


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bis zu bestimmten Grenzen muss erst einmal Vermöge beliehen werden, bevor der Staat eintritt. Das ist zulässig. Liebe Grüsse, NB


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Hallo, sofern Du die Eigentumswohnung selber nutzt, ist diese geschütztes Vermögen. Sie liegt von der Größer her völlig im Rahmen. Von daher ist es nur Einschüchterung vom SB. Was zum Nachlesen: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&sid=27e3e04916a1f2a4f247a6d2062f172c&nr=9769&pos=0&anz=1 Zitat (Leitsatz): "..2. Die angemessene Größe einer Eigentumswohnung ist weiterhin bundeseinheitlich nach den Vorgaben des WoBauG 2 zu bestimmen. Der dort enthaltene Grenzwert von 120 qm ist bei einer Bewohnerzahl von weniger als vier grundsätzlich um 20 qm pro Person bis zu einer Mindestgröße von 80 qm zu mindern..." Es sind Dir alle tatsächlichen Kosten für die Eigentumswohnung zu erstatten: " Zu den Unterkunftskosten für selbst genutzte Eigenheime oder Eigentumswohnungen zählen alle notwendigen Ausgaben, die bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung abzusetzen sind (vgl. § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII). Hierunter fallen Schuldzinsen, Grundsteuer und dauernde Lasten, sonstige öffentliche Ausgaben (Versicherungsbeiträge u.a.), Erbbauzinsen sowie Heizkosten wie bei Mietern, der Erhaltungsaufwand und sonstige Aufwendungen zur Bewirtschaftung des Haus- und Grundbesitzes. Hinzu treten Leistungen zur Abgeltung der üblichen Nebenkosten wie sie auch bei Mietwohnungen entstehen (Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB II, § 22 Rn. 26). Hiernach fallen, umgerechnet auf monatliche Beträge, für die Eigentumswohnung der Antragsteller Grundsteuer iHv 9,16 € und Abfallentsorgungsgebühren iHv 6,48 € an." Zitat des LSG Thüringen (31.01.2006, L 7 AS 770/05 ER). lg, sandra


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Ja, wir wohnen drin. Und ich zahle weniger, als wenn ich Miete zahlen müßte. Wäre ja auch irgendwie unlogisch. Andererseits... Was ist bei deutschen Behörden schon logisch?


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