Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, 1. ich bin bei unserem Eigenheim mit 50 % eingetragen. Ist es möglich das nachträglich zu ändern? Sprich, könnte ich auf meinen Teil verzichten und ihn hier mit seinem Vater zurücklassen ohne auf den Schulden zu sitzen? Gemein, ich weiß. Aber die beiden hätten im Falle einer Scheidung nunmal zusammen mehr Geld als ich mit den beiden Kindern. 2. Wenn ich mir zum (z.B.) 1.8. ne eigene Wohnung suchen und dort mit meinen Kindern einziehen würde um das Trennungsjahr zu beginnen, wie läuft das dann hier mit der monatlichen Rate für das Haus? Muss ich das dann z.H. mittragen obwohl ich die neue Miete habe? Danke S.
Hallo, bitte die Hinweise lesen - hat nichts mit dem Thema r-u-b zu tun Liebe grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, grds. gilt bei Eigentum: mitgehangen, mitgefangen Der Eintrag im Grundbuch und die Verpflichtung aus dem Kreditvertrag sind 2 Paar Schuhe. Das Grundbuch lässt sich durch eine gemeinsame notarielle Erklärung schnell ändern, fraglich ist aber, ob das sinnvoll ist. Der Kreditgeber wird nicht so einfach eine Person aus der Haftung entlassen, denn sie sind ja wahrscheinlich Gesamtschuldner. Von daher sehe ich keinen Ausweg aus dem Kreditvertrag. Selbst wenn Sie ausziehen kann die Bank wahlweise jeden der Kreditnehmer in Anspruch nehmen - in Höhe der vollen Monatsrate. Ausgleich dann immer nur im Innenverhältnis. Gruß, Speedy
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hallo frau Bader, ich möchte nich von meinem mann trennen lassen, nun haben wir ja diese Wohnung und wenn die Zwangsversteigert werden müßte, müßten wir sogar drauf zahlen, da die Preise ja im Keller sind.Das heiß könnte er sich die alleine leisten oder ist das wirklich so, ne Freundinn sagte er müßte die hälfte seines Gehaltes an uns abgeben (m ...
ich überlege mir eine Eigentumswohnung für mich und meine kiddies zu kaufen.Mein Mannund ich leben getrennt bleiben aber aus steuergründen erstmal verheiratet.Kann ich durch Anwalt oder so es festlegen lassen,dass mein Mann keinen Anspruch auf diese Wohnung hat. oder auf die gesetzliche hälfte Danke
Hallo, ist es richtig, daß bei der Unterhaltsberechnung ein bestimmter Anteil "Wohnanteil (Unterkunft+Heizung) vom Selbstbehalt abgezogen werden darf? Der Vater meines nichtehel. Kindes besitzt ein Einfamilienhaus und wohnt darin. Darf von seinem Selbstbehalt ein bestimmter Betrag als Wohnanteil abgezogen werden und wie heißt der Paragraph dazu? ...
Hallo, zwischen mir und meinem Mann steht keine Scheidung an. Dennoch moechte ich mich fuer den schlimmsten Fall absichern: Ich habe ein Haus gekauft. In den Urkunden wird mein Mann nicht erwaehnt, sondern ich bin alleiniger Eigentuemer. Mein Mann war finanziell nicht beteiligt. Ca. 50% wurde von meinen Eltern beigesteuert sozusagen als Erbe. ...
Hallo Frau Bader, ich habe eine kleine Eigentumswohnung (65 m²), die ich damals mit 30.000 DM angezahlt habe. Nun bekomme ich Hartz4, da ich alleinerziehend bin und keinen Krippenplatz bekomme. Der Mensch bei der ARGE sagte mir "daß er ein Auge zudrücken" würde und normalerweise müßte ich erstmal meine Wohnung belasten. Wobei ich mich frage, wel ...
Hallo, wollte gerne etwas fragen: ich und mein Mann kaufen eine Wohnung. Ich werde eine Einzahlung von --tausende Euro machen und mein Mann arbeitet und zahlt für restliche Kredit. Von anderer Frau hat er ein Kind und zahlt unterhalt; verheiratet waren sie nicht und offiziel ist das Kind auf anderer Person geschrieben, anderem Mann. Wird sein Kin ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: Vor sieben Monaten habe ich mich von meinem Mann getrennt. Sein Eigentum aus der gemeinsamen Wohnung hatte er recht schnell draußen. Nur das Aquarium nebst Fischen und Zubehör nicht. Da ich mich damit so gar nicht auskenne und auch gar kein Interesse daran habe,soll dieses weg. Seid seinem Auszug vo ...
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