Mitglied inaktiv
Hallo! Mal eine Frage. Ich erreiche niemanden bei der Stadt der mir dabei weiterhelfen kann. Da wir heiraten weiss ich nicht was mit den Elternbeiträgen ist. Laut Tabelle muss ich nichts zahlen (bescheid ist immer noch nicht da). Das Einkommen des Vaters konnte ich nicht angeben da wir keinerlei Kontakt haben ect. Gelte mit der Großen als Alleinerziehend. Nach dem Einommen von meinem Freund wurde auf dem Formular nicht gefragt. Aber wie sieht das jetzt mit dem Einkommen von meinem Freund aus? Wird es mit gerechnet wenn wir heiraten,oder nicht? Weil der Vater ist er ja trotzdem nicht. Ich blick da nicht durch. LG Danie
Hallo, das kann ich nicht sagen - es hängt von der Satzung ab. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wahrscheinlich ist der leibliche Vater mit seiner Unterhaltszahlung die du ja wahrscheinlich im Antrag angegeben hast - aus der Sache raus. Vielleicht berechnet eure Gemeinde/Stadt auch den Zuschuß als Bedarfsgemeinschaft/Haushaltseinkommen mit deinem Freund. Ich würde einfach nachfragen - das sind keine Unmenschen.
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