sevilla
Guten Tag, mein Arbeitgeber (amerikanisch, jedoch bin ich in deutscher Zweigstelle auf deutschem Vertrag beschaeftigt) bietet allen Beschaeftigten einen dreimonatigen bezahlten Sabbatical nach sieben Dienstjahren. Unbezahlter Urlaub wird nich auf die Anwartschaftszeit angerechnet. Kann der AG auch die Elternzeit bei der Anrechnung der sieben Dienstjahre ignorieren?
Hallo, grds. gilt EZ als Zeit der Betriebszugehörigkeit. Es kann aber bei freiwilligen Zahlungen des AG Ausnahmen geben (BAG v. 21.05.2008 – 5 AZR 187/07). Das kommt auf die Betriebsvereinbarung an. Ansonsten auf den Sinn - es scheint mir unbillig, wenn man 4 Jahre arbeitet u dann 3 Jahre in EZ ist - und dafür dann 3 Mo. frei bekommt. Sinn ist doch, dass man belohnt wird für 7 Jahre Arbeit. Liebe Grüße NB
chrissicat
Kann er, da es um eine freiwillige Zusatzleistung geht. Gibt es einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung o.ä. wo das Sabbatical geregelt ist?
sevilla
Der Sabbatical ist eine weltweite AG-Leistung fuer alle Beschaeftigten. Es gibt eine "Policy", wo die Bedingungen detailliert sind. Da wird unbezahlter Urlaub als nicht angerechnet fuer die Anwartschaftszeit aufgefuehrt, aber eben nicht explizit Elternzeit. Ist das nicht so eine EU-Guideline, dass AN, die Elternzeit nehmen, anderen gegenueber nicht schlechter gestellt werden duerfen? Danke im Voraus.
sevilla
Danke fuer die Antwort. Das mit dem Sinn ist nachvollziehbar, nur wird eben der Mutterschaftsurlaub fuer die Kolleginnen in den USA und GB zum Beispiel auch nicht von der Anwartschaftszeit abgezogen, weil es eben "Mutterschutz" (maternity leave) und nicht "Elternzeit" (parental leave) ist, wenn auch in GB immerhin ein ganzes Jahr (in den USA nur vier Monate, dafuer aber voll vom AG bezahlt). Und das finde ich schon irgendwo ungerecht. Bei mir geht es letztlich auch um ein gutes Jahr EZ. Gaebe es da noch eine andere Argumentationslinie, etwa hinsichtlich Gleichstellung? Danke!
sevilla
Danke fuer die Antwort. Das mit dem Sinn ist nachvollziehbar, nur wird eben der Mutterschaftsurlaub fuer die Kolleginnen in den USA und GB zum Beispiel auch nicht von der Anwartschaftszeit abgezogen, weil es eben "Mutterschutz" (maternity leave) und nicht "Elternzeit" (parental leave) ist, wenn auch in GB immerhin ein ganzes Jahr (in den USA nur vier Monate, dafuer aber voll vom AG bezahlt). Und das finde ich schon irgendwo ungerecht. Bei mir geht es letztlich auch um ein gutes Jahr EZ. Gaebe es da noch eine andere Argumentationslinie, etwa hinsichtlich Gleichstellung? Danke!
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